Stark gemacht für ein soziales und gerechtes Thüringen
Die vergangene Legislaturperiode war geprägt von vielen Herausforderungen: Die Konstellation einer Minderheitsregierung, die alles prägende Corona-Pandemie sowie die Krisen in der Welt, die die Menschen nachhaltig verunsicherten.
Als SPD-Fraktion im Thüringer Landtag waren wir in dieser Zeit ein verlässlicher Anker. Wir haben uns allen Herausforderungen zum Trotz stark gemacht – für eine soziale und gerechte Politik im Freistaat. Mit großem Erfolg. Viele Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode wären ohne den leidenschaftlichen Einsatz unserer Fraktionäre nicht zustande gekommen. Die Thüringer SPD-Fraktion wird auch künftig mit aller Kraft für ein sozial gerechtes Thüringen einsetzen.
Dafür stehen wir.
Stark gemacht für die frühkindliche Bildung
NOVELLIERUNG DES THÜRINGER KINDERGARTENGESETZES 2023
Was haben wir beschlossen?
Die Etablierung der Praxisintegrierten Erzieher:innenausbildung (PIA) als vollwertige, gleichberechtigte und vom Land finanzierte Ausbildungsform.
Warum ist das wichtig?
Durch PIA können deutlich mehr Interessent:innen für den Erzieher:innenberuf gewonnen und so die Fachkräftebedarfe in Kitas und Horten besser gedeckt werden.
Für wen ist es wichtig?
Für den gesamten Kita- und Hortbereich. Trotz wachsenden Personalbedarfs werden dort auch künftig genügend Erzieher:innen zur Verfügung stehen.
NOVELLIERUNG DES THÜRINGER KINDERGARTENGESETZES 2024
Was haben wir beschlossen?
Eine deutliche Verbesserung der Mindestpersonalschlüssel in den Kita-Altersgruppen U 3 (Ein- bis Dreijährige) und Ü 3 (Dreijährige bis Schuleintritt) ab 1.1.2025.
Warum ist das wichtig?
Um trotz sinkender Kinderzahlen das Personal in den Kitas halten und gleichzeitig die Bildungs- und Betreuungsqualität dort spürbar verbessern zu können.
Für wen ist es wichtig?
Für die Beschäftigten ebenso wie die in den Kitas betreuten Kinder und deren Eltern.
Stark gemacht für schulische Bildung
NOVELLIERUNG DES THÜRINGER BESOLDUNGSGESETZES 2021
Was haben wir beschlossen?
Die Anhebung der Eingangsbesoldung der Grundschullehrer:innen auf A 13 sowie die Einführung von Zulagen für Bedarfsregionen und Mängelfächer.
Warum ist das wichtig?
Die Maßnahmen sorgen für mehr Gerechtigkeit bei der Lehrer:innenbesoldung und für eine höhere Attraktivität des Lehrer:innenberufs in Thüringen.
Für wen ist es wichtig?
Für alle an Schule Beteiligten, denn damit können mehr neue Lehrer:innen gewonnen und die Unterrichtsversorgung verbessert werden.
NOVELLIERUNG DES THÜRINGER SCHULGESETZES 2024
Was haben wir beschlossen?
Klare schulrechtliche Regelungen zum Einsatz von pädagogischen Assistenzkräften und Verwaltungsassistenzen sowie zum digital gestützten Unterricht.
Warum ist das wichtig?
Der Einsatz von pädagogischen und administrativen Assistenzen dient der Entlastung der Thüringer Lehrer:innen. Und beim digitalen schulischen Lehren und Lernen wird endlich Rechtssicherheit geschaffen.
Für wen ist es wichtig?
Für die Lehrer:innen ebenso wie für die Schüler:innen und ihre Eltern.
Stark gemacht für Kinder, Jugend und Familie
THÜRINGER GESETZ ZUR SICHERUNG DER KINDER-, JUGEND- & FAMILIENGERECHTEN SOZIALEN INFRASTRUKTUR IN LANDKREISEN UND KREISFREIEN STÄDTEN SOWIE DEN ÜBERREGIONALEN ANGEBOTEN DES FREISTAATS 2024
Was haben wir beschlossen?
Neue gesetzliche Mindestförderhöhen für die örtliche Jugendförderung, die Schulsozialarbeit, die überörtliche Jugendarbeit und das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“.
Warum ist das wichtig?
Um die Landesförderung in den genannten Bereichen auf dem aktuellen Niveau zu verstetigen und damit Kommunen, Trägern, Einrichtungen und Beschäftigten Planungs-sicherheit zu geben.
Für wen ist es wichtig?
Für Kommunen, Träger, Einrichtungen und Beschäftigte.
NOVELLIERUNG DES THÜRINGER KINDER- & JUGENDHILFEAUSFÜHRUNGSGESETZES (THÜRKJHAG) 2024
Was haben wir beschlossen?
Deutliche Verbesserungen des Kinder- und Jugendschutzes, die Realisierung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe sowie mehr Partizipationsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote für Heranwachsende, junge Erwachsene und Familien.
Warum ist das wichtig?
Es braucht ein ebenso zeitgemäßes wie zukunftstaugliches und entwicklungsoffenes ThürKJHAG.
Für wen ist es wichtig?
Für alle Akteur:innen im Kinder- und Jugendbereich.
Stark gemacht für unser Zusammenleben
STAATSZIEL EHRENAMT & EHRENAMTSGESETZ
Was haben wir beschlossen?
Das Ehrenamt als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen und das bundesweit erste Ehrenamtsgesetz beschlossen, das die Umsetzung des Staatsziels regelt. Damit wird das ehrenamtliche Engagement der Thüringer:innen sukturell und finanziell gefördert – etwa durch ein 15 Mio. Euro Landesprogramm und die Förderung lokaler Strukturen, insbesondere der Freiwilligenagenturen.
Warum und für wen ist das wichtig?
Das Gesetz stärkt die Basis für das Engagement der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat. In Thüringen sind rund 750.000 Menschen ehrenamtlich engagiert – sie alle profitieren von den neuen Regelungen.
ACHTES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES THÜRINGER SINNESBEHINDERTENGELDGESETZES
Was haben wir beschlossen?
Mit dem Landeshaushalt 2023 wurde das Sinnesbehindertengeld in Thüringen erhöht. Das Ziel: Den Betroffenen zusätzliche Aufwendungen auszugleichen, die ihnen durch ihre Behinderung entstehen.
Warum ist das wichtig?
Mehr Sinnesbehindertengeld sorgt für bessere Teilhabe und mehr Selbstbestimmung der Betroffenen. Ein wichtiger Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft.
Für wen ist es wichtig?
Besonders wichtig ist die Erhöhung für sinnesbehinderte Menschen. Von den verbesserten Teilhabechancen profitiert jedoch die ganze Gesellschaft
RENTEN-HÄRTEFALLFONDS
Was haben wir beschlossen?
Auf Initiative der SPD ist der Freistaat Thüringen dem „Härtefallfonds“ des Bundes beigetreten, der u.a. besondere Härten bei der Renten-Überleitung abmildern sollte. Im Landeshaushalt 2024 wurden einmalig rund 30 Mio. Euro eingestellt, um die Einmalzahlung des Bundes an die insgesamt über 10.000 Thüringer Anspruchsberechtigten zu verdoppeln (von 2.500 Euro auf 5.000 Euro).
Warum und für wen ist das wichtig?
Die 5.000 Euro sind eine finanzielle Anerkennung für Rentner:innen mit besonders kleinen Renten, die vor allem von der Rentenüberleitung nach der Wende besonders benachteiligt waren. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
ERSTES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES THÜRINGER CHANCENGLEICHHEITSFÖRDERGESETZES – AUSBAU UND FÖRDERUNG VON EINRICHTUNGEN UND ANGEBOTEN DES GEWALTSCHUTZES
Was haben wir beschlossen?
Mit dem überarbeiteten Chancengleichheitsfördergesetz wurde die Verantwortung für den flächendeckenden Ausbau von Frauenhäusern und Schutzwohnungen aufs Land übertragen. Ergebnis: Einheitliche Standards für Personal, Qualität und Kapazitäten der Schutzeinrichtungen.
Warum und für wen ist das wichtig?
Jedes Jahr werden in Thüringen zehntausende Frauen Opfer von häuslicher Gewalt. Mit dem Gesetz stärken wir das Fachpersonal der Frauenhäuser und erfüllen unsere Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.