Hierzu erklärt Lutz Liebscher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:
„Mit dem Wohnungsgewährleistungsgesetz wollen wir Kommunen wie Jena und Erfurt die Möglichkeit geben, Kurzzeitvermietung zugunsten normaler Langzeitmietverträge zu begrenzen. Gerade in Ballungszentren müssen wir Sorge dafür tragen, dass beispielsweise Familien den Wohnraum auch finden, den sie benötigen. Das ist unsere Pflicht im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge.“
Hintergrund:
Bisher ist es für Kommunen kaum möglich, der dauerhaften Zweckentfremdung von Wohnraum aus der Langzeitvermietung in die Kurzzeitvermietung entgegenzusteuern. Dies entzieht dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt, besonders in den größeren Städten, Wohnraum und treibt die Preise weiter nach oben.
Zugleich liegt der Eindruck nahe, dass einige Kurzzeitmietangebote nicht registriert sind und dass die entsprechende Abführung von Steuern und Gebühren zum Teil auch umgangen wird. Das kann und will die SPD nicht zulassen.
Dafür brachten wir heute gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf ein, der den Kommunen ein Instrument gibt, aktiv den Wohnungsmarkt in Thüringen zu entspannen.