Der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags hat heute den Weg zur Novellierung des Schulgesetzes freigemacht. Bereits in der nächsten Woche wird es damit voraussichtlich zur Verabschiedung des neuen Gesetzes durch den Landtag kommen.
Dazu erklärt Dr. Thomas Hartung, der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Das monatelange harte Ringen mit der demokratischen Opposition um konstruktive Lösungen wichtiger schulrechtlicher Fragen hat sich gelohnt. Die SPD hat dabei Regelungen durchsetzen können, die zur spürbaren Entlastung der Schulen und der Lehrer:innen führen werden. Der Einsatz von Schulverwaltungsassistenzen und von pädagogischen Assistenzkräften ist nun schulgesetzlich festgeschrieben, so dass diese wichtigen Entlastungsmaßnahmen künftig flächendeckend an den Schulen realisiert werden können. Zudem wird mit der Novelle endlich Rechtssicherheit für Schulen, Lehrer:innen, Schüler:innen und deren Eltern bei einer ganzen Reihe von Fragen hergestellt – angefangen vom digital gestützten Unterricht über die Aufnahme von Geschwisterkindern bis zur Beschulung von Thüringer Kindern und Jugendlichen in einem an den Freistaat angrenzenden Bundesland.
Nicht umsetzbar mit CDU und FDP waren hingegen andere wichtige Novellierungsvorhaben wie ein deutlicher Ausbau der Schulsozialarbeit, ein Übergang zur schulstufenbezogenen Lehrer:innenausbildung, der Abbau von Entwicklungshemmnissen bei den Gemeinschaftsschulen oder auch die Abschaffung der unnötigen Besonderen Leistungsfeststellung. Die SPD wird diese Reformvorhaben in der nächsten Legislaturperiode erneut aufrufen und die erforderlichen Lösungen herbeiführen.
Insgesamt bin ich erleichtert, dass es uns gelungen ist, mit CDU und FDP trotz anfänglich fundamentaler Gegensätze zu einer tragfähigen Lösung bei der Schulgesetznovellierung zu kommen. Diese Fähigkeit zum bildungspolitischen Konsens im Sinne der Sache wünsche ich mir nun auch für die weiteren Verhandlungen mit der demokratischen Opposition über die ebenfalls unerlässliche Novellierung des Thüringer Kindergartengesetzes. Eine gesetzliche Festschreibung der dringend erforderlichen Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Bereich Ü 3 auf 1:12 sollte bei gutem Willen aller Verhandelnden in den kommenden Wochen möglich sein.“