TOP 5: Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen – Erste Lesung
Mit diesem Gesetz fördern wir weiter die freiwilligen Gemeindeneugliederungen.
Es handelt sich um das mittlerweile fünfte Gesetz dieser Art, denn mit der Freiwilligkeit aus der kommunalen Selbstverwaltung heraus verändern wir ein Stück weit die kommunale Landschaft zum Besseren für die Gemeinden, vor allem für deren Leistungsfähigkeit vor Ort. Insgesamt sind durch das Gesetz 32 bestehende Gemeinden sowie sechs Verwaltungsgemeinden in sieben Landkreisen betroffen.
TOP 8: Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Gemeinden an Windparks – Erste Lesung
Mit dem Windenergiebeteiligungsgesetz sorgen wir dafür, dass die Menschen in der Region einen finanziellen Vorteil haben. Wir schaffen eine verlässliche, planbare und verbindliche Grundlage für die finanzielle Beteiligung der Gemeinden und Bürger vor Ort. Dies stärkt die Akzeptanz, schafft Klarheit für Unternehmen und stärkt den ländlichen Raum. Durch die verpflichtende Erweiterung der ausgewiesenen Windvorranggebieten von derzeit 0,4 Prozent der Landesfläche auf 1,8 Prozent 2027 und 2,2 Prozent bis 2032, wird der notwendige Ausbau deutlich beschleunigt werden.
TOP 10: Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder-und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – Erste Lesung
Im Fokus der Novelle steht der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit. Mit der vorgesehenen Aufstockung der entsprechenden Landesmittel um 11,2 Millionen Euro auf insgesamt 37,3 Millionen Euro können im Jahr 2024 weitere 210 Stellen für Schulsozialarbeiter:innen geschaffen werden. Damit wären dann ca. 70% aller Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet.
Während bislang etwa die Hälfte aller Thüringer Schulen von Schulsozialarbeit profitiert, sollen künftig ca. 70% der Schulen mit Schulsozialarbeit ausgestattet werden.