Vorschlag zur Verfassungsänderung: Klarheit statt Bedenkzeit!
„Laut Thüringer Verfassung besteht bereits jetzt die Möglichkeit, die Sitzung zwischen den Wahlgängen zu unterbrechen. Aus diesem Grund sieht die SPD-Fraktion keine Notwendigkeit, dahingehend die Verfassung zu ändern. Eine verordnete Zwangspause kann außerdem zu zusätzlichen taktischen Spielchen führen. Was die jüngere Vergangenheit dagegen lehrt: Thüringen braucht Klarheit und Eindeutigkeit in Bezug auf den dritten Wahlgang. Es ist wichtig für den dritten Wahlgang den Ministerpräsidenten mit einfacher Mehrheit zu wählen. Das ist auch im Sinne der Väter und Mütter der Verfassung – damit eine Regierungsbildung sichergestellt ist.“
Hey verweist außerdem darauf, dass für Fragen der Verfassungsänderung ein gesonderter Ausschuss gebildet wird, in dem alle wichtigen Fragen diskutiert und durchdacht werden können.
„Nicht alle Vorschläge, die gut in eine Sommerpause passen, taugen auch zur Änderung einer Landesverfassung“, so Matthias Hey.
Matthias Hey
Wahlkreis Gotha II
Fraktionsvorsitzender
Zuständig für:
- Gotha II+III
- Eisenach
- Wartburgkreis