Urteil im Herrenberg-Verfahren: Rassistische Motive strafverschärfend berücksichtigt

Das Landgericht Erfurt hat heute im Herrenberg-Verfahren ein wegweisendes Urteil gefällt, bei dem der Paragraph 46(2) StGB zur Anwendung kam. Diese Entscheidung hat immense Bedeutung, da sie die rassistischen Motive der Täter eindeutig feststellt und strafverschärfend berücksichtigt. Dazu die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Thüringen, Dorothea Marx:

„Die Verurteilung markiert einen weiteren traurigen Höhepunkt in der anhaltenden Zunahme rechtsextremer Gewalttaten. Diese bedenkliche Entwicklung erfordert eine verstärkte Anerkennung und entschlossene Verfolgung solcher Taten. In diesem Zusammenhang hat der Generalbundesanwalt aktuell berichtet, dass gegen Mitglieder der rechtsextremen Kampfsportgruppe „Knockout 51“ aus Eisenach, die im April verhaftet wurden, Anklage wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung erhoben werden wird.

Dieses Urteil wirft auch Fragen auf: Wo befinden sich die geistigen Brandstifter dieser Szene? Was einst als „Wehret den Anfängen“ begann, hat sich mittlerweile zu einer alarmierenden Ausbreitung entwickelt.

Es ist an der Zeit, diese dringenden Herausforderungen anzugehen und mit Entschlossenheit gegen rechtsextreme Gewalttäter vorzugehen. Die Gesellschaft muss sich vereinen, um dieser Bedrohung wirksam entgegenzutreten und die Grundwerte unserer Demokratie zu schützen.“

Wahlkreis Kyffhäuserkreis I

Sprecherin für Innen, Europa, Justiz, Kirche, Verbraucherschutz und Digitale Gesellschaft