TOP 2a & 2b: Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes
Der Thüringer Landtag hat heute mit den Stimmen aller demokratischen Kräfte zwei Gesetzentwürfe zur Novellierung des Thüringer Kindergartengesetzes verabschiedet. Der eine stammt von den Koalitionsfraktionen, der andere von der CDU.
„Heute ist ein guter Tag für die frühkindliche Bildung und Betreuung in Thüringen“, erklärt dazu Dr. Thomas Hartung, der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag. „Nach intensiven Beratungen mit CDU und FDP ist es Rot-Rot-Grün gelungen, gemeinsam mit der demokratischen Opposition zwei Novellierungen auf den Weg zu bringen, die sich sinnvoll ergänzen.“
So ziele der R2G-Gesetzentwurf insbesondere darauf ab, die praxisintegrierten Erzieher:innenausbildung (PIA) künftig als reguläre und vollwertige Ausbildungsform im Kindergartengesetz zu verankern.
„Damit wird eine wichtige Forderung der SPD zur Fachkräftesicherung im Kita-Bereich realisiert“, sagt der Bildungspolitiker. „Einen weiteren Schwerpunkt unserer Novelle bildet die Umsetzung der im aktuellen TVöD für das Tarifgebiet Ost verankerten Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich.“
Aber auch der CDU-Gesetzentwurf widme sich einem wichtigen Thema, der Situation der Kindertagespflege. „Die konkrete Novelle ist zwar von der CDU in die Debatte eingebracht worden, aber auch uns ist schon seit längerem klar, dass es hier dringend einer Anpassung der gesetzlichen Regelungen bedarf“, erläutert Dr. Hartung. „Seit 2017 sind die im Kindergartengesetz definierten Förderuntergrenzen für Kindertagespflegepersonen nicht mehr angehoben worden, was angesichts der Lohn- und Kostenentwicklung der letzten Jahre, insbesondere der teilweise dramatischen allgemeinen Kostensteigerungen in den vergangenen Monaten, nicht mehr tragbar ist.“
Rot-Rot-Grün sei daher konstruktiv mit dem CDU-Vorschlag umgegangen und habe gemeinsam mit der demokratischen Opposition sogar noch über die ursprünglichen CDU-Pläne hinausgehende Verbesserungen bei der Förderung der Kindertagespflege erreichen können.
„Zusammen mit CDU und FDP haben wir so ein Novellierungspaket geschnürt, das sich sehen lassen kann“, ist sich der SPD-Bildungspolitiker sicher. „Es nimmt wichtige Weichenstellungen im Kita-Bereich und in der Kindertagespflege vor und zeigt, dass die demokratischen Parteien bei Bildungsthemen im Sinne der Sache durchaus konsens- und handlungsfähig sind. Das wird hoffentlich auch für die Beratungen zur anstehenden ‚großen‘ Novelle des Kindergartengesetzes gelten, in der insbesondere die von der SPD geforderte deutliche Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Bereich Ü 3* auf 1:12 enthalten sein wird.“
* Kindergartenkinder zwischen drittem Geburtstag und Einschulung