Der Thüringer Landtag hat heute das Gesetz zur Förderung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements beschlossen. Das Gesetz markiert einen Schritt zur nachhaltigen Förderung des Ehrenamtes und stärkt die Basis für das zukünftige Engagement der Bürger:innen im Freistaat.
Der Abgeordnete Denny Möller zur Bedeutung des Ehrenamtes: „Die beeindruckende Zahl von 750.000 Engagierten in unserem Freistaat steht für eine immense Kraft, die unsere Gesellschaft trägt und zusammenhält. Diese Kultur der Solidarität und des zwischenmenschlichen Füreinanders verdient unsere höchste Anerkennung und Unterstützung.“
Erst kürzlich wurde auf Initiative der Regierungskoalition das Ehrenamt als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. Das Gesetz regelt nun die Umsetzung dieses Staatsziels. Zwei wesentliche Ergänzungen wurden in die endgültige Fassung aufgenommen: die ausdrückliche Anerkennung des sozialen Bereichs als förderungswürdig, sei es in der Altenpflege, in der Jugendarbeit, in der Migrations- und Familienarbeit oder in der Betreuung von Menschen in Not und die verstärkte Förderung lokaler Strukturen wie Freiwilligenagenturen. Diese Agenturen sind Herzstück für eine künftige Ehrenamtsförderinfrastruktur und für alle da, die sich freiwillig engagieren wollen.
„Ich danke den vielen engagierten Menschen, die Tag für Tag einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Ihre Arbeit ist das Fundament, auf dem wir bauen, und es ist unsere Aufgabe, dieses Fundament zu schützen und zu stärken. Wir stehen hinter unseren Freiwilligen. Die SPD schätzt ihre Arbeit und wird alles tun, um sie bestmöglich zu unterstützen.“, so Möller abschließend.