Für eine bessere Teilhabe und mehr Selbstbestimmung von Menschen mit einer Sinnesbehinderung haben sich Rot-Rot-Grün in den Verhandlungen um den Landeshaushalt 2023 auf eine Erhöhung des Sinnesbehindertengeldes in Thüringen geeinigt.
In der kommenden Woche wird dieses Vorhaben nun mit dem Gesetzentwurf „Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes“ in den Landtag eingebracht.
Dazu der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Denny Möller:
„Damit Menschen mit einer Sinnesbehinderung die Kosten für ihren Mehrbedarf besser decken können, sollen blinde Menschen statt der bisher 400 Euro nun 472 Euro bekommen. Gehörlose Menschen erhalten künftig 136 Euro statt 100 Euro und taubblinde Menschen statt der bisher 500 Euro nun 608 Euro. Mit dieser Erhöhung gehen wir einen weiteren wichtigen und richtigen Schritt in Richtung einer inklusiven Gesellschaft.“
Zur Realisierung der Erhöhung wurden im Haushalt rund 2,4 Millionen Euro mehr bereitgestellt, das sind insgesamt 16.175.000 Euro im Landeshaushalt für sinnesbehinderte Menschen.