Die rot-rot-grünen Regierungskoalitionen haben heute einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Land den Kommunen die Mehrkosten aus dem Wechsel ukrainischer Geflüchteter in die Unterstützung durch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch für 2023 zu 100 Prozent erstattet. Dazu erklärt die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Janine Merz:
„Die Landkreise und kreisfreien Städte leisten seit langem die Kraftanstrengung, die Menschen aus der Ukraine unterzubringen. Deswegen es ist richtig, dass wir entsprechende Bundesmittel an unsere Kommunen weiterleiten. Es geht darum, den Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine finanziell den Rücken freizuhalten. Damit können wir all unsere Bemühungen darauf konzentrieren, gemeinsam mit Bund und Kommunen diese humanitäre Aufgabe zu bewältigen.“
Zum Hintergrund:
Im letzten Jahr hat der Bundesgesetzgeber Geflüchtete aus der Ukraine aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes genommen und ihnen Ansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewährt (sogenannter Rechtskreiswechsel). Damit soll u.a. die Integration der Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün knüpft an eine erste Regelung des Landtages zur Kostenerstattung aus dem Dezember 2022 sowie an den MPK-Beschluss vom 10. Mai 2023 an.