(TOP 2: Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen)
Zum heutigen Beschluss der Landesregierung des Entwurfs für das Gemeindeneugliederungsgesetz 2024 äußert sich die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Janine Merz:
Wenn zum Beispiel in einer Gemeinde heute nur noch rund 200 Einwohner leben und sie bis 2040 voraussichtlich auch noch die Hälfte dieser Einwohner verlieren wird, dann ist das auf Dauer nicht mehr tragfähig. Die CDU möchte solche Strukturen mit dem „Kleine-Gemeinden-Programm“ auch noch subventionieren. Das hat keine Perspektive und ist reichlich absurd. Viel eher sollten wir darüber reden, wie wir hier kommunale Selbstverwaltung auf neue Füße stellen.“
Mit ihrem heutigen Beschluss eines sechsten Neugliederungsgesetzes ebnet die Koalition deshalb auch diesmal für zahlreiche Gemeinden aus den unterschiedlichsten Landesteilen den Weg in eine neue Verwaltungsstruktur.
Dazu Merz weiter: „Denn wir wollen hin zu leistungsfähigeren Kommunen, die Herausforderungen wie Demographie und Klimawandel gut bewältigen können. Das ist auch der Wunsch der Kommunen, auf dem dieses Gesetz fußt. So sieht eine aktive Gestaltung der Zukunft unserer kommunalen Landschaft aus.““
Mittlerweile wurden in allen 17 Kreisen Thüringens Gemeinden neugegliedert, weil sich die Gemeinden in eigener Entscheidung dazu entschlossen haben, dass sie sich neu aufstellen möchten.
Die Kommunalpolitikerin Janine Merz bilanziert: „Es herrscht flächendeckend eine Bereitschaft und auch Akzeptanz dafür, dass sich Kommunen freiwillig zusammenschließen. Gerne gehe ich eine Wette ein: Auch der nächste Thüringer Landtag wird unsere Erfolgsgeschichte weiterschreiben!“