SPD-Fraktion besorgt über die Folgen des Kali-Altlasten-Urteils

Zum Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar im Rechtsstreit zwischen dem Land Thüringen und dem Kali-Konzern K+S erklärt der umweltpolitische Sprecher Denny Möller:

„Die Landesverwaltung ist für die Interessen des Freistaat Thüringen am Oberverwaltungsgericht eingetreten. Es kann nicht sein, dass Thüringen unbegrenzt für Schäden zahlt, die von bundesweiter Tragweite sind. Für die ökologischen Altlasten braucht es mehr Klarheit zwischen den Verpflichtungen des Bundes und der betroffenen Länder.“

Wie das Gericht am Freitag mitteilte, ist der zugrundeliegende Vertrag zwar rechtswidrig, aber wirksam. Die Sicherung der stillgelegten Kali-Gruben in Südthüringen wird durch spezialisierte Unternehmen ausgeführt, die es dafür auch in Zukunft braucht.

„Wir wollen auch in Zukunft unseren Bedarf, wo möglich, aus regionalen Ressourcen decken und stehen hinter einer zukunftsfähigen Kali-Industrie“, schließt Möller.

Hintergrund:

Im Rechtsstreit geht es um die Sicherungsarbeiten in den stillgelegten Kali-Gruben in Südthüringen. Ein in den 1990er Jahren ausgehandelter Vertrag zwischen dem Freistaat Thüringen und einer Treuhand-Nachfolgegesellschaft des DDR-Bergbau regelt, wer die nötigen Dauerarbeiten finanziert, die zur Sicherung der ehemaligen Gruben nötig sind. Der Vertrag verpflichtet das Land Thüringen ohne zeitliche Befristung, die Sicherung ohne Beteiligung des zu finanzieren. Dabei handelt es sich jährlich um einen zweistelligen Millionenbetrag.

Wahlkreis Erfurt III

Sprecher für Soziales, Kinder, Jugend, Klima, Umwelt, Naturschutz und Energie