Der Thüringer Landtag hat heute den Weg für die seit Monaten diskutierte Novellierung des Kindergartengesetzes freigemacht. Die Gesetzesänderungen zielen insbesondere darauf ab, die Betreuungssituation an den Kitas im Freistaat erheblich zu verbessern.
„Es handelt sich um einen großen Wurf für Thüringen“, stellte Dr. Hartung klar. „Wir stärken die frühkindliche Bildungs- und Betreuungsqualität in einem Ausmaß, wie es das seit 2010 nicht mehr gegeben hat.“ Dafür investiere das Land ab 2025 rund 146 Millionen Euro jährlich.
Die Novelle sieht wesentliche Verbesserungen bei den Kita-Personalschlüsseln vor. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Mindestpersonalschlüssel für Kinder über drei Jahren auf 1:12 festgelegt. Ebenso kommt es für Kinder zwischen erstem und drittem Geburtstag zu einer Schlüsselvereinheitlichung und -verbesserung auf 1:6.
Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden und schlüssigen Pakets, das nicht nur den Empfehlungen von Expert:innen für kindgerechte Betreuungsverhältnisse folgt, sondern auch die Arbeitsplätze der Erzieher:innen sichert.
„Das ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten: Wir wissen um ihre hervorragende Arbeit in den Kitas, wir brauchen sie auch weiterhin dort und wir lassen sie deshalb nicht im Stich!“, so Dr. Hartung.
Da mit der CDU ein Konsens zur Novelle gefunden werden musste, konnte jedoch nicht die vollständige Agenda der Regierungskoalition umgesetzt werden. Die Einführung eines weiteren beitragsfreien Kita-Besuchsjahres und die Etablierung eines Zentrums für frühkindliche Bildung ließen sich nicht durchsetzen.
„Die SPD hält natürlich auch weiterhin an beitragsfreier Bildung von den Kitas über die Horte bis zur Hochschule fest. Wir werden daher ab 2025 für einen komplett beitragsfreien Kita-Besuch sorgen.“, so Dr. Hartung abschließend.