Zur morgigen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport zu den Schulgesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen sowie der CDU und der FDP erklärt Dr. Thomas Hartung, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Bei der Anhörung stehen zwei diametral entgegengesetzte Novellierungsvorhaben auf dem Prüfstand. Zum einen der Vorschlag der Koalitionsfraktionen, der zentrale Weichenstellungen zur Modernisierung des Thüringer Schulwesens vornimmt – darunter ein weiterer Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule, die Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung, eine Ausweitung der Partizipationsrechte der Schülerinnen und Schülern sowie der Schulkonferenz, der Übergang zur schulstufenbezogenen Ausbildung für Lehrkräfte, rechtssichere und praktikable Regelungen zum digitalen Unterricht und die schrittweise Aufnahme digitaler Endgeräte in die Lernmittelfreiheit. Und zum anderen ein rückwärtsgewandtes und inklusionsfeindliches Papier von CDU und FDP, das im Wesentlichen aus abgeschriebenen und längst überholten Gesetzesbestimmungen der 1990er Jahre besteht. Ich bin sicher, dass diese qualitativen Unterschiede auch von den Anzuhörenden wahrgenommen werden. Aus meiner Sicht wird die Anhörung auch ein weiteres Mal die vielen Legenden und Falschbehauptungen widerlegen, die der CDU-Abgeordnete Christian Tischner im Zusammenhang mit der R2G-Novelle öffentlich kommuniziert.“