SPD-Abgeordnete Mühlbauer und Hartung unterstützen Initiativen für Impfpflicht
Der Ethikrat Gesundheit hat sich heute, nachdem er in der Debatte um eine Masern-Impfpflicht um Stellungnahme gebeten wurde, gegen eine generelle Impfpflicht ausgesprochen.
Bei den Thüringer SPD-Landtagsabgeordneten stößt das auf Unverständnis. Der Gesundheitspolitiker Dr. Thomas Hartung bekräftigt nochmals seine Unterstützung für Initiativen zur Einführung einer Impfpflicht:
„Ich habe es schon einmal gesagt und wiederhole es wieder: Wer sich impfen lässt, schützt nicht nur sich, sondern auch andere Menschen! Bei Masern handelt es sich um eine ausrottbare Krankheit, deshalb haben wir bereits im Mai einen Antrag ins Parlament eingebracht, der die Landesregierung auffordert, gesetzliche Regelungen zur Einführung verpflichtender Nachweise über wichtige Schutzimpfungen vor dem Besuch einer Kindertagesstätte zu prüfen“, so Hartung. Zu diesem Thema werde im August im Sozialausschuss des Thüringer Landtages eine schriftliche Anhörung durchgeführt und anschließend alle Argumente ausgetauscht.
Des Weiteren ist auf Bundesebene ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn in Abstimmung, das einen verpflichtenden Masern-Impfschutz für die Personen vorsieht, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder in Kontakt zu den Betreuten stehen.
„Wir hoffen, dass dieser Gesetzentwurf schnell umgesetzt wird. Denn eine bundeseinheitliche Regelung würde für alle Eltern, Gemeinschaftseinrichtungen und die Bundesländer Rechtssicherheit schaffen und einen Flickenteppich vermeiden“, sagt Hartung.
Mit Blick auf die Beantwortung ihrer Kleinen Anfrage durch die Landesregierung ergänzt Eleonore Mühlbauer, Sprecherin für Verbraucherschutz: „Die Angaben zu meiner Kleinen Anfrage zu Impfquoten und Masernerkrankungen im Ilm-Kreis zeigen, dass die Impfquoten zwar erfreulich hoch sind, jedoch nicht in allen Altersgruppen die notwendigen 95 Prozent erreicht werden“, so Mühlbauer. Auch lägen für Menschen im Erwachsenenalter keine Informationen über Impfquoten vor.
„Hier wird deutlich, dass verpflichtende Nachweise vor dem Besuch oder der Beschäftigung in Gemeinschaftseinrichtungen angezeigt und sinnvoll sind“, so Hartung. Das Wohl der Vielen sei hier höher einzuschätzen als die individuelle Entscheidungsfreiheit Einzelner.
Wenn das Gesetz auf Bundesebene zu Beginn des nächsten Jahres – wie geplant – in Kraft tritt, müssten die Träger von Gemeinschaftseinrichtungen bei der Prüfung des Impfstatus und eventuellen Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt im Falle von Versäumnissen, unterstützt werden.
„Die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen hierfür müssen durch den Bund geschaffen werden“, so Eleonore Mühlbauer.
Stefanie Maria Gerressen
Pressesprecherin

Dr. Thomas Hartung
Sprecher für Gesundheit, Migration, Kultur und Bildung

Eleonore Mühlbauer
Sprecherin für Wirtschaft, Verbraucherschutz, Tierschutz, Energie, Kirchenpolitik (kath.), Wissenschaft, Hochschule und Forschung