Ein neu veröffentlichtes Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) kommt zu dem Schluss, dass es aus juristischer Perspektive möglich ist, dass der Bund öffentliche Zuwendungen an soziale Bedingungen wie Tariftreue, Arbeitsplatzerhalt und Standortgarantie bindet, ohne im Widerspruch zum nationalen oder europäischen Recht zu stehen.
„Der Bund muss mit gutem Beispiel vorangehen, denn das Gutachten zeigt ganz klar: Nach geltendem Recht ist dies möglich“, so die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Diana Lehmann. „Aber auch für die Länder ist die Einschätzung wegweisend. Die ökologische Wende, und da stehen wir ganz an der Seite des Deutschen Gewerkschaftsbundes, gelingt nur, wenn wir alle Beschäftigten mitnehmen: mit der Garantie auf Mitbestimmung, Arbeitsplatzerhalt und gute Bezahlung“, so Lehmann weiter. Michael Rudolph, Vorsitzender des DGB Hessen-Thüringen, hatte in Reaktion auf das Gutachten erklärt, er sehe eine Signalwirkung für die Länder und betont mit Blick auf Thüringen, dass nur noch 45 Prozent der Beschäftigten im Freistaat in tarifgebundenen Unternehmen arbeiteten. Damit sei die Landesregierung aufgefordert, das Tarifvertragskriterium in der Wirtschaftsförderung zu stärken.
„Den ersten Schritt sind wir mit der Reform des Vergabegesetzes gegangen: Wir haben den vergabespezifischen Mindestlohn nicht nur angehoben, sondern im Gesetz das Abstandsgebot von 1,50 Euro zum aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn festgeschrieben. Für uns ist klar, dass mit öffentlichen Geldern keine Armutslöhne finanziert werden dürfen – dafür werden wir uns als SPD auch weiterhin einsetzen“, so Lehmann.
Die Veröffentlichung des Gutachtens markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren und nachhaltigeren Wirtschaftspolitik. Und es ist nimmt zugleich die Politik in die Pflicht, die Bedürfnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker in den Mittelpunkt zu stellen.