Janine Merz: „Handlungsfähigkeit ist das Gebot der Stunde!“
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich auf eine Beschlussempfehlung für die kommende Landtagssitzung geeinigt, um das Corona-Sondervermögen bis zum 31.12.2022 zu verlängern. Die haushaltspolitische Sprecherin, Janine Merz, erklärt dazu:
„Thüringen ist erneut trauriger Spitzenreiter bei der 7-Tage-Inzidenz. Anders als das Sondervermögen läuft die Pandemie nicht zum Jahresende aus. Es wäre somit grob fahrlässig, es mitten in der vierten Welle aufzulösen. Das Instrument hat sich bewährt, um kurzfristig Maßnahmen und finanzielle Hilfen beispielsweise für Corona-Tests an Kitas und Schulen, das Öffnen von Impf- und Testzentren, Hilfen für Familien und Unterstützungen für Wirtschaft, Vereine und Kommunen zu sichern. Dies muss auch im kommenden Jahr der Pandemie garantiert werden. Das gilt erst Recht mit Blick auf den noch zu beschließenden Haushalt für 2022.“
Die Beschlussempfehlung an den Landtag sieht außerdem vor, den Wirtschaftsplan in öffentlichen Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses zu beraten. Merz ergänzt:
„Die parlamentarische Beteiligung und damit das Aufsichtsrecht des Haushaltsgesetzgebers bleibt weiterhin gegeben. So wird die Kontrolle der Mittel gewährleistet, ohne die Flexibilität für schnelle Hilfen unnötig einzuschränken. Handlungsfähigkeit ist das Gebot der Stunde.“
Bis zum 31.12.2021 wurden über das Sondervermögen zur Kompensation der Folgen der Corona-Pandemie seit seiner Errichtung im Jahr 2020 insgesamt rund 1,42 Mrd. Euro für Hilfen ausgezahlt.