Personalvertretungsgesetz: Land geht in Sachen Mitbestimmung mit gutem Beispiel voran

Personalvertretungsgesetz: Land geht in Sachen Mitbestimmung mit gutem Beispiel voran

9 Mai 2019

Zur Novelle des Thüringer Personalvertretungsgesetzes, die in der Plenarsitzung am Donnerstag beschlossen wurde, äußert sich die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Diana Lehmann:

 

„Die Mitbestimmung durch Beschäftigte wirkt sich sowohl für ArbeitnehmerInnen und als auch ArbeitgeberInnen positiv aus. Die Beschäftigten sind zufriedener, gleichzeitig ist ein hohes Maß an Mitbestimmung nachweislich ein Erfolgsgarant für Unternehmen und Verwaltungen. Deswegen gehen wir als Land durch das neue Personalvertretungsgesetz für den öffentlichen Dienst mit gutem Beispiel voran.“

 

Außerdem gibt es nun Klarheit, in welchen Fällen der Personalrat mitbestimmt. Dieser muss künftig in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen grundsätzlich beteiligt werden. Bei Uneinigkeit zwischen Personalrat und Dienststelle hat die Koalition zudem die Einigungsstelle als Schlichtungsinstanz gestärkt.

 

Damit die Personalräte dieser neuen Aufgabe gerecht werden können, wurden zudem die Freistellungsmöglichkeiten für Personalräte ausgeweitet. „Auch durch diese Angleichung der Freistellungsregelung an das Betriebsverfassungsgesetz wird das Land seiner Vorbildwirkung gerecht. Denn was der Gesetzgeber von privatwirtschaftlichen Betrieben verlangt, muss auch für die öffentliche Verwaltung gelten“, so die Arbeitsmarktpolitikerin Lehmann.

 

Stefanie Maria Gerressen
Pressesprecherin

Diana Lehmann

Diana Lehmann

Sprecherin für Kinder, Jugend, Strategien gegen Rechtsextremismus, Arbeit und Gleichstellung

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