Nun ist klar: Das grundsätzliche Verbot von Windkraft im Wald ist verfassungswidrig

„Jetzt herrscht Klarheit“, sagt Denny Möller, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag. „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Regelung des Thüringer Waldgesetzes, die Windenergieanlagen in Waldgebieten verbietet, mit dem Grundgesetz unvereinbar ist“, erläutert Möller.

Dem Freistaat fehlt für die angegriffene Regelung schlicht die Gesetzgebungskompetenz. Explizit weißt das oberste Gericht der Republik zudem darauf hin, dass auch Kalamitätsflächen von der bisher gültigen Regelung für die Windkraftnutzung im Wald ausgenommen sind.

„Wenn wir in Thüringen unseren Energiebedarf aus der eigenen Fläche heraus decken wollen und das ist das Ziel, dann braucht es auch die Flächen in den Wäldern für die Gewinnung von erneuerbaren Energien“, so Möller. Ab Februar wächst mit der Einführung des Wind-an-Land-Gesetzes zudem der Handlungsdruck bis 2032 mindestens 2,2 Prozent der Landesflächen für die Windkraftnutzung auszuweisen. Ohne eine fachlich begründete Ermöglichungsplanung wird es im Freistaat sonst zu einer Konzentration der Windkraft in einigen Landesteilen kommen. „Die CDU sollte ihre Position zur Windkraftnutzung, spätestens nach diesen Urteil, grundsätzlich überdenken“, so der Energie- und Umweltexperte abschließend.

Wahlkreis Erfurt III

Sprecher für Soziales, Kinder, Jugend, Klima, Umwelt, Naturschutz und Energie