Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßt die gestern im Kabinett beschlossene Wärmeplanungskostenerstattungsverordnung (ThürWPKEVO), die Kommunen ab Oktober 2024 bei der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes finanziell unterstützt. Für 2024 stehen zunächst 7 Millionen Euro zur Verfügung, um Personal, Gutachten und Beteiligungsprozesse zu finanzieren.
„Die Wärmewende ist entscheidend für den Klimaschutz und eine bezahlbare Wärmeversorgung. Mit dem Erlass erhalten die Kommunen die Mittel, um aussagekräftige Wärmepläne zu erstellen. So schaffen wir Planungssicherheit für Hausbesitzer:innen und ermöglichen Investitionen in klimafreundliche und günstige Heizlösungen wie Fernwärme oder Wärmepumpen.“, betont Denny Möller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle Städte und Gemeinden in Thüringen, bis spätestens 2028 Wärmepläne vorzulegen. Diese Pläne sind wesentlich, um die Wärmewende vor Ort umzusetzen, fossile Energien zu reduzieren und den CO2-Ausstoß zu verringern. Eine gut durchdachte Wärmeplanung schafft zudem Klarheit für Bürger:innen und Unternehmen, welche effizienten und kostengünstigen Heizlösungen für ihre Gebäude zukünftig geeignet sind.
„Mit der Kostenerstattung für Wärmepläne greifen wir den Kommunen unter die Arme und sorgen dafür, dass alle Bürger:innen davon profitieren – unabhängig von der finanziellen Lage ihrer Gemeinde“, so Möller.