Heute hat der Thüringer Landtag das sogenannte ÖGD-Gesetz auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen in zeitgemäßer Form die aktuellen gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die sich aus der Gesetzgebung des Bundes (z. B. IfSG, Lebensmittelrecht) sowie berührenden Landesgesetzen (z. B. ThürPsychKG bzgl. sozialpsychiatrischer Dienst) bündeln.
Gleichzeitig enthält das ThürGDG aber viele neue Prämissen und Arbeitsschwerpunkte für die Gesundheitsämter und für den ÖGD insgesamt. Dazu äußert sich die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Cornelia Klisch:
„Was uns vor allem geleitet hat, war der ‚Public-Health-Gedanke‘ – also die von der WHO und vielen Wissenschaftlerinnen vertretene Überzeugung, dass die frühzeitige Erkennung und Bewältigung von Gefährdungen der öffentlichen Gesundheit von entscheidender Bedeutung ist, wenn wir die individuelle Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger erhalten und verbessern wollen. In Zukunft wollen wir mit regionalen Gesundheitskonzepten und anderen Betätigungsformen viel aktiver und proaktiver direkt im Lebensumfeld der Menschen Gesundheitsbedingungen verbessern. Das ist ein wichtiger Schritt für eine moderne medizinische Versorgung der Thüringerinnen und Thüringer!“