Das wird im Plenum wichtig
Die SPD-Fraktion weist auf folgende Schwerpunkte in der kommenden Landtagssitzung hin.
Was im Plenum vom 10.3. – 12.3.2021 wichtig wird: Situation von Familien, Änderung der Thüringer Kommunalordnung, Zweites Mantelgesetz, Erstattung von Kita- und Hortbeiträgen
Aktuelle Stunde: „Familien am Limit – Familien in Thüringen während der Corona-Pandemie wirksam unterstützen“
Die Coronavirus-Pandemie beeinflusst seit nunmehr einem Jahr maßgeblich unser gesellschaftliches Zusammenleben. Eine Gruppe, die besonders unter den Einschränkungen leiden, sind Familien. Kinder und Eltern bewegen sich zwischen Isolation, Einsamkeit, Überforderung und Ängsten. Die Politik ist angehalten, die Interessen von Familien auch während der Pandemie im Blick zu haben und den Herausforderungen entgegenzuwirken. (Zuständige Abgeordnete: Diana Lehmann)
TOP 2c – Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Zweite Beratung)
Die Regierungsfraktionen stärken die kommunale Daseinsvorsorge. Die Änderungen erleichtern es kommunalen Kliniken und Wohnungsbaugesellschaften überregional tätig zu werden. Außerdem sollen Gemeinderäte und Kreistage bei Notlagen auch per Videokonferenzen beraten und Umlaufbeschlüsse fassen können. (Zuständige Abgeordnete: Janine Merz)
TOP 9 – Zweites Mantelgesetz (Zweite Beratung)
Mit dem zweiten Mantelgesetz werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Freistaat abgemildert. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem 80 Millionen Euro Soforthilfe für die Kommunen zum Ausgleich von Gewerbesteuereinnahmen sowie verlängerte Prüfungsfristen für Studierende und Ausnahmen bei der Erhebung von Langzeitstudiengebühren. (Zuständige Abgeordnete: Janine Merz, Lutz Liebscher)
TOP 10a – Rückerstattung Kita- und Hortbeiträge (Zweite Beratung)
Die Regierungsfraktionen schaffen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass Elternbeiträge für Kitas und Schulhorte während coronabedingter landesweiter und regionaler Einrichtungsschließungen erstattet werden, sofern die Maßnahmen vom Land angeordnet wurden. Von dieser Regelung profitieren alle Eltern, die höchstens 5 Tage im Monat eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. (Zuständiger Abgeordneter: Dr. Thomas Hartung)