Lieber gleich berechtigt als später
In der Plenarsitzung am 5. Juli 2019 hat der Thüringer Landtag ein Paritätsgesetz beschlossen. Dazu äußert sich die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Dorothea Marx:
„Im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung ist klar geregelt, dass Frauen und Männer nicht nur gleichgestellt sind, sondern der Staat diese Gleichstellung auch aktiv fördern und garantieren muss. 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist eine tatsächlich gleichberechtigte, das heißt paritätische Vertretung von Frauen in Parlamenten immer noch nicht erreicht. Stattdessen ist sie sogar rückläufig. Dies wirkt sich auch auf den Inhalt politischer Entscheidungen und die gesellschaftliche Wirklichkeit aus, etwa durch schlechtere Bezahlung von Frauenarbeit. Für uns bedeutet das: Wo Frauen dauerhaft schlechter gestellt sind und Appelle nicht gereicht haben, braucht es verbindliche Regeln, um zur gleichberechtigten Vertretung zu kommen. Die von der Opposition behauptete unzulässige Beeinträchtigung der Rechte von Parteien sehe ich nicht. Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit und stehen weder über der Verfassung noch über dem Parlament. Die Durchsetzung des Anspruchs auf Gleichberechtigung kann daher auch Parteien auferlegt werden, die sich an Wahlen beteiligen wollen. Ich bin froh, dass wir mit der Paritätsregelung in Thüringen einen großen Schritt nach vorn gehen.“
Hintergrund:
Das sogenannte Paritätsgesetz ist eine Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes. Dieses wird um eine Regelung ergänzt, wonach Landeslisten paritätisch und alternierend mit Männern und Frauen besetzt werden müssen. Personen, die im Personenstandsregister mit „divers“ eingetragen sind, können unabhängig von der Reihenfolge der Listenplätze kandidieren.
Dorothea Marx
Landtags-Vizepräsidentin | Sprecherin für Innenpolitik, Europa, digitale Gesellschaft und Kirchenpolitik (ev.)