SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Lehmann zum Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes
Die Arbeitslosigkeit in Thüringen nimmt ab – das ist eine gute Nachricht. Politisch nicht hinnehmbar ist jedoch ein Beschäftigungsaufbau mit einem erheblichen Anteil prekärer Jobs. Heute hat das Bundesarbeitsgericht jedoch die Tarifpraxis in der Leiharbeit mit niedrigeren Löhnen verglichen mit der Stammbelegschaft bestätigt.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Diana Lehmann, zeigt sich enttäuscht:
„Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz lässt es zu, dass Leiharbeitskräfte auf Basis eines Tarifvertrages für dieselbe Tätigkeit schlechter bezahlt werden als ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen. Das ist aus sozialdemokratischer Sicht ein Problem, weil es als ein Einfallstor für Missbrauch der Leiharbeit genutzt werden kann. Das ist nichts anders als Lohndumping. Meiner Meinung nach sollte der Gleichbehandlungsgrundsatz hier einer größere Rolle spielen.“
Die heute bestätigte Praxis zieht nun weiterhin negative Konsequenzen mit sich. So sind Leiharbeitskräfte einer deutlich erschwerten individuellen und familiären Zukunftsplanung ausgesetzt, weil sie heute hier und morgen dort eingesetzt werden können. „Die für die Leiharbeit geltenden Tarifverträge sehen zudem durch die Bank keinen angemessenen Ausgleich für die niedrige Entlohnung der betroffenen Beschäftigten vor. Ein Tarifvertrag darf aber keine Verschlechterung von Arbeitsbedingungen bedeuten“, schließt Lehmann.