Kurorte unterstützen: Vorzeitige Auszahlung des Kurlastenausgleichs!
Aufgrund der pandemischen Lage plädiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Hey für eine vorzeitige Auszahlung des Kurlastenausgleiches:
„Thüringens Kurorte trifft die Pandemie genauso hart wie andere Kommunen auch. Durch strukturelle Nachteile trifft sie aber eine finanziell besonders große Not. Eine vorzeitige Auszahlung des Kulturlastenausgleichs ist deshalb erforderlich, um genau jetzt für Planungssicherheit und Liquidität zu sorgen.“
Hey fordert deshalb eine Vorziehung des Kurlastenausgleichs bereits ab Mai.
Der Kurlastenausgleich des Landes …
… dient dazu, die für Kurorte notwendige Infrastruktur zu verbessern. Das Geld soll die strukturellen Nachteile von Kurorten ausgleichen. Diese entstehen, weil große Hauptarbeitgeber wie ein Klinikum und andere Kureinrichtungen von der Grund- und Gewerbesteuer befreit sind. Außerdem können Kurorte im Hinblick auf die Luftqualität weniger Gewerbe ansiedeln. Dadurch haben Kurorte weniger Steuereinnahmen als andere Kommunen.
Der Sonderlastenausgleich für Kurorte ist in § 22b ThürFAG geregelt. Für das laufende Jahr 2021 sind zu diesem Zweck 11 Mio. Euro im Haushalt eingeplant. In den Vorjahren waren es immer 10 Mio. Euro. Die Mittel sind normalerweise erst zum 01. Oktober des jeweiligen Jahres fällig.
Matthias Hey
Wahlkreis Gotha II
Fraktionsvorsitzender
Zuständig für:
- Gotha II+III
- Eisenach
- Wartburgkreis