Mit welchem Alter sich Kandidat:innen mindestens, aber auch höchstens auf das Bürgermeister:innen-Amt bzw. als Landrat/Landrätin bewerben dürfen, hat der Thüringer Landtag heute beschlossen.
Dazu die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Janine Merz:
„Für uns waren die Argumente der CDU, das Höchstalter bei den Wahlen zu hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten von 65 Jahren auf 67 Jahre anzuheben, nicht überzeugend. Diese Notwendigkeit sieht im Übrigen der Gemeinde- und Städtebund ebenfalls nicht. Bereits jetzt wäre ein Bürgermeister möglicherweise bis zum 71. Lebensjahr im Amt. Aus unserer Sicht ergibt es deutlich mehr Sinn, die heute beschlossene Mindestaltersgrenze von 21 Jahren auf 18 Jahre abzusenken und damit dem Mindestalter für die Wählbarkeit zum Bundes- und Landtag anzugleichen. Ziel für uns sollte es doch sein, mehr junge Menschen in kommunalpolitische Ämter zu holen. Auch wenn unsere Bevölkerung immer älter wird, ist es umso wichtiger, die Perspektiven junger Menschen in den politischen Alltag einzubeziehen.“