Kommunalpolitische Sprecherin Merz zum sog. Rechtskreiswechselgesetz

TOP 6: Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten und zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Schülerbeförderung von aus der Ukraine Geflüchteten und zur weiteren Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes

Anlässlich der Plenardebatte zur finanziellen Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung von Geflüchteten erklärt Janine Merz, kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion:

„Was die kommunale Familie derzeit bei der Aufnahme von Geflüchteten leistet, verdient alle Achtung. Mit unserem Gesetz beschaffen wir ihnen wichtige Finanzmittel dafür. Für Geflüchtete aus der Ukraine gilt seit 2022 ein neuer Rechtsrahmen. Wir werden die Mehrkosten für die Kommunen zu 100 % ausgleichen, schnellstmöglich das Gesetz beschließen und die Mittel zügig auszahlen. Klar muss doch sein: Wir haben uns als Gesellschaft entschlossen humanitär zu helfen – an finanziellen Auseinandersetzungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen darf die Hilfe dann nicht scheitern.“

Hintergrund:

Im letzten Jahr hat der Bundesgesetzgeber Geflüchtete aus der Ukraine aus dem Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes genommen und ihnen Ansprüche auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewährt (ein sogenannter Rechtskreiswechsel). Damit soll u.a. die Integration der Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Der Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün knüpft an eine erste Regelung des Landtages zur Kostenerstattung aus dem Dezember 2022 sowie an den MPK-Beschluss vom 10. Mai 2023 an.

Wahlkreis Schmalkalden-Meiningen I

Sprecherin für Kommunales, Finanzen und Haushalt