Die Vorsitzenden der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben für die von der CDU-Fraktion beantragte Sondersitzung zum Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofes einen eigenen Antrag der Koalitionsfraktionen angekündigt.
„Mit der Beantragung eines Sonderplenums unmittelbar nach Ablauf der dreitägigen Landtagssitzung haben die CDU-Fraktion und die FDP-Gruppe gezeigt, dass ihnen die inszenierte Empörung auf einer eigens geschaffenen Bühne wichtiger ist, als die konkrete Befassung mit den sich aus dem Sonderbericht ergebenen Fragestellungen. Die Landesregierung hat unmittelbar nach Fertigstellung und Übersendung des Rechnungshofberichts diesen und sämtliche bei der Landesregierung vorliegenden das Prüfverfahren begleitenden Stellungnahmen dem Landtag zur Verfügung gestellt und somit die Grundlage für die parlamentarische Bearbeitung des Berichtes geschaffen“, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Steffen Dittes.
„Das Sonderplenum versetzt uns in die Lage, die Untersuchungsergebnisse im parlamentarischen Raum und mit politischer Perspektive zu behandeln. Aber mit unserem Antrag schaffen wir anders als die CDU die Basis dafür, sich auf Grundlage des Rechnungshofberichts mit der Entwicklung und Gestaltung der Personalausstattung der Leitungsbereiche der Ressorts sowie mit den Anforderungen an eine politische Verbeamtung von Staatssekretärinnen und Staatssekretären auch für kommende Legislaturen auseinanderzusetzen“, so Matthias Hey, SPD-Fraktionsvorsitzender.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, macht deutlich: „Wir fordern die Landesregierung nun auf, ihre bereits öffentlich geäußerte und von den Ergebnissen des Sonderberichtes abweichende Rechtsauffassung sowie weitere für die Bewertung notwendige Materialien dem Landtag zuzuleiten. Dazu gehört neben einer vergleichenden Betrachtung der Verwaltungspraxis und entsprechender Rechtsgrundlagen in den Bundesländern auch eine Darstellung, ob und wie sich die Einstellungspraxis bezüglich der Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der obersten Landesbehörden in den vergangenen Jahren verändert hat und auf welche Verfahrenshinweise die Landesregierung mit dem Regierungswechsel 2014 zurückgreifen konnte.“
Ergänzend zum Parlamentsantrag stellen die Koalitionsfraktionen einen Selbstbefassungsantrag für den der Staatskanzlei zugeordneten Ausschuss für Europa, Kultur und Medien.
„Berichte des Rechnungshofes sind keine abschließenden Urteile. Sie stellen Einschätzungen, Hinweise und Empfehlungen an Landtag und Landesregierung dar. Sie als solche zu bearbeiten und aus den Empfehlungen konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen, entspricht der Verantwortung des Parlamentes. Berichte des Rechnungshofes sind aber kein Instrument politischer Auseinandersetzung. In diesem Sinne schaffen wir mit unserem Antrag die sachliche Grundlage dafür, mit den Kritiken und Hinweisen konstruktiv umzugehen“, so die Fraktionsvorsitzenden abschließend.