Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat heute Mittag das Eilverfahren gegen das Gesetz zum Wahlalter ab 16 Jahre bei Kommunalwahlen abgelehnt. Demnach können die Wahlen wie geplant fortgeführt werden.
Dazu erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, Matthias Hey:
„Wir danken dem Thüringer Verfassungsgerichtshof für die klare Rechtsprechung. Jugendliche dürfen demnach von ihrem demokratischen Recht Gebrauch machen und ihre Stimme am 15. April an den Wahlurnen in ihren Kommunen und Gemeinden abgeben. Die AfD ist mit ihrem Versuch, Jugendliche von der Kommunalwahl auszuschließen, gescheitert“, so Hey.
In einem weiteren Antrag hatte die AfD sogar vorgeschlagen, im Nachhinein die Wahlunterlagen der 16- und 17-Jährigen auszusortieren. Die Verfassungsrichter werten dies als verfassungswidrig. Sowohl das Wahlgeheimnis als auch die Wahlgleichheit wären damit verletzt worden. „Vor allem die Erstwähler sollten genau hinsehen, wer ihnen das Wahlrecht absprechen will und was für ein erbärmliches Demokratieverständnis die AfD hat“, betont Hey.
„Mein Aufruf an diese jungen Erwachsenen sowie alle weiteren Wählerinnen und Wähler lautet: Nehmen Sie Ihr Recht auf Mitbestimmung wahr. Das beinhaltet auch das Recht, eine politische Stimme zum Ausdruck zu bringen. In Thüringen soll das genauso geschehen, wie es in vielen anderen Bundesländern bereits der Fall ist. Denn das Wesen der Demokratie – von der Wahl in der kleinsten Kommune bis zur Bundestagswahl – beinhaltet die Mitwirkung eines jeden Bürgers.“
Hintergrund:
Die Kommunalwahl 2018 findet thüringenweit am 15. April 2018 statt. Die Landratswahl im Saale-Orla-Kreis wurde bereits am 14. Januar durchgeführt.
Bereits im vergangenen Sommer wurde ein Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz zum Wahlalter ab 16 auf Antrag der AfD beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingeleitet. In diesem Verfahren wurde bislang keine Entscheidung getroffen. Aus diesem Grund hat die AfD zusätzlich ein Eilverfahren angestrebt, um zu verhindern, dass das Gesetz in der anstehenden Kommunalwahl angewandt wird. Dieses Eilverfahren wurde vom Thüringer Verfassungsgerichtshof abgelehnt.
Stefanie Gerressen
Pressesprecherin