inform-Newsletter für März
SPD-Familienpolitikerin Birgit Pelke (Mitte) mit den Fraktionsvorsitzenden Dirk Adams (B90/Grüne), Susanne Hennig-
Welsow (LINKE) und unserem Fraktionsvorsitzendem Matthias Hey (v.l.)
Kindertag wird Feiertag
Der Internationale Kindertag am 20. September 2019 wird in Thüringen erstmals als gesetzlicher Feiertag begangen – das hat der Landtag nun beschlossen. Dieser zusätzliche Tag für Familien und Kinder ist ein weiterer Baustein einer erfolgreichen r2g-Familienpolitik für Thüringen bestätigt unsere familienpolitische Sprecherin Birgit Pelke.
„Und wer über den Verlust von Arbeitszeit durch einen zusätzlichen Feiertag klagt, muss auch darüber sprechen, wie viel Arbeitszeit die Arbeitnehmer tatsächlich leisten. Hier zeigt sich seit Jahren, dass die Thüringer Arbeitnehmer jedes Jahr fast eine komplette 40-Stunden-Woche an Überstunden leisten, sie haben diesen Feiertag also nicht nur mehr als erwirtschaftet, sondern wortwörtlich auch verdient! Wir hoffen sehr, dass die Thüringer Familien diesen Tag gemeinsam nutzen, denn immerhin 80 Prozent der Deutschen wünschen sich vor allem mehr Zeit für die Familie. Wir machen das möglich.“
Mit dem 20. September steigt die Zahl der arbeitsfreien Feiertage in Thüringen auf elf.
Ende im jahrelangen Konflikt um die Straßenausbaubeiträge
„Es hat sich gelohnt, das Gutachten zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge abzuwarten. Es räumt die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aus und gibt wichtige Hinweise für uns als Gesetzgeber“, kommentiert die kommunalpolitische Sprecherin Claudia Scheerschmidt das Gutachten der Landesregierung zur Fortentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts. „Das Gutachten zeigt, eine rechtssichere Lösung, wie von uns gefordert – mit fairer Refinanzierung für die Kommunen bei überschaubarer Belastung des Landeshaushalts – ist möglich. Auf dieser Basis werden wir in den nächsten Wochen mit unseren Koalitionspartnern einen Gesetzentwurf erarbeiten, um den jahrzehntelangen Konflikt um die Straßenausbaubeiträge endlich beizulegen.“
Warum die Beiträge abschaffen?
Straßenausbaubeiträge belasten Anwohner häufig finanziell stark. Wir wollen das ändern.
Weitere Gründe:
Im Tourismus kommt es nicht nur auf die Übernachtungszahlen an.
Claudia Scheerschmidt, tourismuspolitische Sprecherin auf der ITB Berlin.
Mehr Informationen zum Thema
Lücke geschlossen
Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hat das Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz beschlossen und damit eine bisher klaffende Lücke in der Thüringer Justiz geschlossen. Bisher fehlte dem Jugendarrest eine eigene gesetzliche Regelung.
„Eine solche ist allein deshalb wichtig, weil der Arrest für junge Menschen ein einschneidendes Erlebnis darstellt, denn es handelt sich nicht um eine Jugendstrafe, sondern ein sogenanntes Zuchtmittel“, so der justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Oskar Helmerich. „Mit dem Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz regeln wir nicht nur sämtliche Fragen rund um die Maßnahme selbst, sondern legen besonderes Augenmerk auf Präventionsarbeit und erzieherische Aspekte.“
Mit dem Gesetz wird der Vollzug des Jugendarrests modern und in seiner gesamten Gestaltung gedacht.
Mit Abgeordneten im Dialog: Die Thüringen Ausstellung auf der Erfurter Messe bietet dafür jedes Jahr die passende Plattform. An unserem gemeinsamen R2G-Stand nutzten die Besucherinnen und Besucher wieder die Gelegenheit, sich über aktuelle Themen zu informieren oder ganz persönliche Anliegen anzusprechen. Besonders gefragt: Das R2G-Quiz mit Fragen rund um die Erfolge der laufenden Legislaturperiode. Unsere beiden Vorstandsmitglieder Frank Warnecke und Birgit Pelke verteilten am ersten Wochenende unsere beliebten Thüringen-Karten.
26,3 Millionen Euro für Jugendarbeit vor Ort
„Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Jugendpolitik in Thüringen. Das Land wird damit gesetzlich verpflichtet, die Kommunen bei der Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit zu unterstützen. Das schafft Planungssicherheit für die Landkreise und kreisfreien Städte und nützt vor allem den jungen Menschen. Gleichzeitig werden Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen vor Ort und im Land ausgebaut“, so Diana Lehmann, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag.
Junge Menschen im Freistaat können künftig mehr als je zuvor dauerhaft und verbindlich bei allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen mitbestimmen. Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten 15 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, um die Kommunen bei ihrer gesetzlich verankerten Aufgabe, Angebote für Kinder und Jugendliche vorzuhalten, zu unterstützen. Gleichzeitig wird das Landesprogramm Schulsozialarbeit zur Pflichtaufgabe für das Land. Hierfür stellt das Land jedes Jahr 11,3 Millionen Euro zur Verfügung. Das haben die Regierungsfraktionen im Thüringer Landtag mit der Novellierung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz (ThürKJHAG) beschlossen.
„Insgesamt werden somit 26,3 Millionen Euro jährlich bereitgestellt, die für sämtliche kinder- und jugendbezogenen Projekte, Programme und Organisationen verwendet werden können. Wir nehmen Kinder und Jugendliche ernst, deshalb stärken wir ihre Mitbestimmungsrechte. Das ist deshalb so wichtig, weil sie nicht nur die Expertinnen und Experten ihrer eigenen Sache sind, sondern so im Alltag das Prinzip von Demokratie erlernen“, so Diana Lehmann.
Diana Lehmann
Sprecherin für Kinder, Jugend, Strategien gegen Rechtsextremismus, Arbeit und Gleichstellung
Das Plenum – Kurz und Knapp
Inklusion
Die politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, ist eines der vornehmlichen sozialpolitischen Ziele der rot-rot-grünen Landesregierung. Deshalb wollen die Regierungsfraktionen das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen umfassend überarbeiten. Die weitreichendste Veränderung ist die Ansiedlung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Thüringer Landtag. Der Beauftragte ist Mittler zwischen den Menschen mit Behinderungen und der Verwaltung und soll deshalb durch das Parlament legitimiert sein. Neu ist auch die Einführung eines Verbandsklagerechtes. Menschen mit Behinderungen müssen bei Benachteiligungen nicht selbst den Klageweg beschreiten, sondern anerkannte Verbände können dies an ihrer Stelle tun.
Bessere Lehrerbesoldung
Mit dem Gesetzentwurf zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers lösen die rot-rot-grün Fraktionen ein zentrales Versprechen ein – zukünftig werden Lehrkräfte an den Regelschulen und Gymnasien auf einem einheitlichen Niveau besoldet. Mit der Anhebung der Besoldung auf die A 13, erhalten Regelschullehrer*innen ab 2020 rund 600 Euro pro Monat mehr. Die notwendigen Mittel in Höhe von rund 8,9 Millionen Euro sind bereits im Haushaltsentwurf 2020 eingestellt. Für die nächste Legislaturperiode plant die SPD-Fraktion noch eine schrittweise Anhebung der Grundschullehrerbesoldung auf A 13.