Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) hat heute gemeinsam mit Praxispartner*innen aus den Gewaltopferberatungsstellen wie ezra und deren Dachverband, dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) eine umfangreiche Studie zur sogenannten sekundären Viktimisierung* vorgelegt. Der Sprecher der SPD-Fraktion Thüringen für Strategien gegen Rechts, Denny Möller, ist angesichts der Ergebnisse alarmiert:
„Die Studie zeigt auf, dass Betroffene von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sich oftmals von Polizei und Justiz nicht ernst genommen genug fühlen. Es ist unsere Aufgabe, gemeinsam mit den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden dafür zu sorgen, dass die Sicht der Betroffenen in den Verfahren mehr Beachtung findet. Nur so kann das Vertrauen der Betroffenen in die Behörden erhöht und in der Folge mehr politisch motivierte Straftaten erkannt und verfolgt werden.“
Mit Blick auf die aktuell herausfordernden Verhandlungen in Thüringen, aber auch im Bund, richtet Denny Möller einen Appell an die Beteiligten:
„Die Studie verdeutlicht erneut, dass das IDZ in der Forschung als auch ezra in der konkreten Beratung von Betroffenen notwendige und enorm wichtige Arbeit für unsere plurale Gesellschaft leisten. Deshalb ist für uns ganz klar: Es darf keine Kürzungen am Landesprogramm DenkBunt geben! Die Arbeit der durch das Landesprogramm geförderten Maßnahmen und Projekte sind unverzichtbar. In diesen Zeiten mehr denn je.“
Denny Möller weiter: „Die unklare Haushaltslage im Bund führt zusätzlich zu Unsicherheiten bei den Akteur:innen, die mit Bundesmitteln finanziert werden. Diese Unsicherheit muss schnellstmöglich beendet werden! Zudem erwarte ich, dass das für dieses Jahr angekündigte Demokratiefördergesetz endlich im Bundestag beschlossen wird.“
Hintergrund:
*Der Begriff „sekundäre Viktimisierung“ stammt aus den Sozialwissenschaften und bedeutet, dass ein Opfer einer Gewalttat erneut zum Opfer wird, indem Familie und Freund:innen oder aber Polizist:innen, Richter:innen oder Staatsanwält:innen unangemessen auf die Tat reagieren – dem Opfer zum Beispiel nicht glauben oder ihm eine Mitschuld an der Tat geben.