Gesundheitspolitikerin Dr. Klisch: Lohnfortzahlung soll auch für Ungeimpfte gelten!

Die gesundheitspolitische Sprecherin Dr. Cornelia Klisch spricht sich gegen eine Streichung der Lohnersatzzahlung bei behördlich angeordneter Quarantäne von Ungeimpften aus.

„Bei einer behördlich angeordneten Quarantäne müssen Beschäftigte entschädigt werden. Ob ein Beschäftigter geimpft ist oder nicht, darf dabei keine Rolle spielen. Sanktionen wie die Streichung von Lohnersatzzahlung übt vielleicht Druck aus, regelt aber nicht die Folgen. Unsere Aufgabe als Politik ist es zu allererst, Menschen von den Vorteilen einer Impfung zu überzeugen.“

Mehrere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz planen, die Ersatzleistungen für die Beschäftigten einzustellen, die eine Impfung verweigern und in Quarantäne müssen. Das Argument: Die Allgemeinheit solle nicht für den ausfallenden Verdienst aufkommen. 

Die SPD-Abgeordnete warnt bei dieser Variante vor der Öffnung eines Einfallstors in die Einschränkung von Lohnersatzzahlung im Krankheitsfall. „Wir brauchen, auch wenn wir uns noch so sehr über Impfgegner ärgern, eine sensible Diskussion. Das Ziel muss insgesamt eine Erhöhung der Impfquote und nicht eine Bestrafung von Nichtgeimpften sein“, so Dr. Klisch.

Die Länder können Details laut Infektionsschutzgesetz selbst regeln. Bisher gilt: Wer von den Behörden in Corona-Quarantäne geschickt wird und nicht arbeiten kann, der hat Anspruch auf Ausgleich seines Verdienstausfalls. Im Infektionsschutzgesetz steht aber auch, dass dieser Anspruch für diejenigen wegfallen kann, die auf eine Schutzimpfung verzichten.

Hintergrund:

Beschäftigte, die durch die Quarantäne einen Verdienstausfall erleiden (etwa dann, wenn sie während der Quarantäne nicht von Zuhause arbeiten können), haben grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung ihres Verdienstausfalls durch den Staat. Dieses Recht entfällt zwar, wenn die Quarantäneanordnung durch die Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die öffentlich empfohlen wurde, vermeidbar gewesen wäre. Allerdings ist derzeit nicht geklärt, ob sich durch die Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung die Quarantäneanordnung tatsächlich vermeiden lässt. 

Nach einer aktuellen Entscheidung können auch Personen trotz Impfung als Ansteckungsverdächtige gelten und deshalb unter Quarantäne gestellt. Im Umkehrschluss ist daher zweifelhaft, ob diejenigen, die trotz Möglichkeit nicht geimpft sind, aufgrund der fehlenden Impfung von der Entschädigungszahlung bei angeordneter Quarantäne ausgeschlossen werden können.

Wahlkreis Erfurt IV

Sprecherin für Gesundheit, Pflege, Sport, Gleichstellung und Petitionen