Gericht bestätigt: Celenus-Mitarbeiterinnen wurde zu Unrecht gekündigt!

Gericht bestätigt: Celenus-Mitarbeiterinnen wurde zu Unrecht gekündigt!

19 Okt. 2018

„Arbeitskampf lohnt sich – und das Gerichtsurteil zeigt: Arbeitnehmerrechte sind in Deutschland und Thüringen nicht auszuhebeln“, freut sich die Arbeitsmarktpolitikerin Diana Lehmann für die CELENUS-Mitarbeiterinnen.

„Ich gratuliere den zwei Kolleginnen, dass das Gericht ihnen ihr Recht zugesprochen hat. Und ich danke ihnen für ihr unglaubliches Durchhaltevermögen, das sie nicht nur für sich, sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Rechte angegriffen werden, an den Tag legten und noch legen. Ich hoffe, dass der Arbeitgeber dieses Urteil akzeptiert und die Beschäftigten wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.“

Im Mai dieses Jahres waren die Rehaklinik-Mitarbeiterinnen Heike Schmidt, Carmen Laue, Sandy Hase, Juliane Fahsl, Silke Kirchner, Jacqueline Althaus und Angela Scholz zusammen mit Ver.di-Fachbereichsleiter Bernd Becker in die Fraktionssitzung der Sozialdemokraten gekommen. Dort schilderten sie emotional die zermürbende Taktik der Klinikleitung, die gegen die Frauen, die für einen gerechten Lohn streiken, mit unlauteren Mitteln vorgeht. Zwei Physiotherapeutinnen wurde gekündigt, fünf wurden beurlaubt und ausgesperrt.

 

Hintergrund:
Bereits 2013 forderte die zuständige Gewerkschaft Ver.di die Rehaklinik an der Salza aufgrund eines extrem niedrigen Lohnniveaus zu Tarifverhandlungen auf. 2014 wurde nach einer gutachterlichen Prüfung durch ein externes Wirtschaftsprüfungsinstitut klar, dass die Klinik thüringenweit die niedrigsten Tagessätze hatte und diese nur durch niedrige Löhne der Belegschaft ermöglicht werden konnte. In den kommenden Jahren streikte die Belegschaft immer wieder. 2016 wurde der Abschluss eines Manteltarifvertrags erreicht.  Aufgrund des Verkaufs an die Celenus GmbH wurden die Verhandlungen jedoch abgebrochen, bevor die Verhandlungen zur Vergütung abgeschlossen werden konnten. Die Beschäftigten kämpfen bis heute für eine Entgeltregelung im Tarifvertrag. Indessen versuchte der Arbeitgeber massiven Druck auf die Beschäftigten auszuüben: Celenus versuchte die Streiks gerichtlich untersagen zu lassen, was jedoch scheiterte. Traurigen Tiefpunkt erreichte diese Praxis mit der Kündigung zweier Mitarbeiterinnen, weil sie nach Dienstschluss Informationsflyer an die Patienten der Klinik verteilten.
Das Arbeitsgericht Nordhausen hatte nun die fristlose Kündigung von zwei Mitarbeiterinnen der Celenus-Klinik in Bad Langensalza aufgehoben. Wie das Gericht entschied, können die beiden Frauen damit wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

 

Stefanie Gerressen
Pressesprecherin

Diana Lehmann

Diana Lehmann

Sprecherin für Kinder, Jugend, Strategien gegen Rechtsextremismus, Arbeit und Gleichstellung

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