Mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wollen die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen die digitale Alarmierung landesweit so strukturieren, dass kein Flickenteppich an unterschiedlicher Alarmierungstechnik entsteht. Das entspricht auch den Forderungen des Thüringer Feuerwehrverbandes.
Dazu die innenpolitische Sprecherin Dorothea Marx: “Mit der Novellierung des Gesetzes schaffen wir die Möglichkeit zu einer digitalen Alarmierung mit landesweit einheitlicher Technik. Weiterhin soll es künftig zeitlich unbegrenzt möglich sein, bei der Auszahlung der Feuerwehrrente zwischen Einmalzahlung oder monatlicher Zahlung zu wählen.”
Neben dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz hat sich der Thüringer Landtag auch mit dem Thüringer Rettungsdienstgesetz befasst. Dazu Marx: “Die Digitalisierung im Rettungswesen nimmt weiter Formen an. Mit Beschluss des Gesetzes führen wir landesweit den Telenotarzt ein, der helfen kann, wenn zwar nichtärztliches Rettungspersonal vor Ort ist, jedoch noch kein Notarzt. So kann dem Patienten schon an Ort und Stelle geholfen und das Rettungswesen entlastet werden.“
Neue Wege der Notfallvorsorge beschreitet das Land nun auch mit Ersthelfer-Apps: Die Alarmierung von Ersthelfern per Smartphone kann nun auch in Thüringen erprobt werden.
Mit diesen beiden Gesetzen wird das Thüringer Feuerwehr- und Rettungswesen innovativer und digitaler auf breiter Front. Zudem werden dank der neuen Experimentierklausel vielversprechende, neue Versorgungskonzepte erprobt, die vorher nicht möglich waren.