Landtag beschließt Erstattung der Kita- und Hortbeiträge

Landtag beschließt Erstattung der Kita- und Hortbeiträge

12 Mrz 2021

Bildungspolitiker Dr. Thomas Hartung (SPD): „Wir geben rasch die nötige Klarheit und Rechtssicherheit“

Mit dem heutigen Landtagsbeschluss werden Kita- und Hortbeiträge im Fall von coronabedingten, vom Land angeordneten Einrichtungsschließungen erstattet. Diese Regelung gilt, wenn die Schließung länger als 15 Tage in einem Monat andauert und wenn gleichzeitig weniger als 5 Tage Notbetreuung in Anspruch genommen wurden.

Dr. Thomas Hartung, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, erklärt dazu:

„Wir beenden mit dem heutigen Landtagsbeschluss eine zeitlich sehr straffe parlamentarische Beratung über ein wichtiges bildungs- und familienpolitisches Thema. Das zügige und an der Sache orientierte Parlamentsverfahren kann sich sehen lassen. Wir geben den Thüringer Familien und den Kommunen rasch die nötige Klarheit und Rechtssicherheit in der Erstattungsfrage!“

Im Interesse der Planungssicherheit wurde der Geltungszeitraum der Erstattungsregelungen bis zum 31. Dezember verlängert. Zum anderen soll es eine Beitragserstattung nicht nur für die Zeit landesweiter, sondern auch für Phasen regionaler Kita- oder Hortschließungen geben, sofern diese Maßnahmen vom Land angeordnet worden sind. Schließlich ist nun auch vorgesehen, dass den Kommunen die aufgrund der fehlenden Elternbeiträge im Kitabereich entstehenden Einnahmeausfälle im Rahmen einer Spitzabrechnung erstattet werden.

Dr. Thomas Hartung

Dr. Thomas Hartung

Wahlkreis Weimar II

Sprecher für Kultur, Bildung, Migration, Medien und Aufarbeitung

Zuständig für:

  • Weimar
  • Saale-Orla-Kreis

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