Entlastung für den ländlichen Raum, Schutz für unsere Gewässer – Thüringer Landtag verabschiedet das Wassergesetz

Entlastung für den ländlichen Raum, Schutz für unsere Gewässer – Thüringer Landtag verabschiedet das Wassergesetz

10 Mai 2019

 Zur Novelle des Thüringer Gesetzes zur Neuordnung des Wasserwirtschaftsrechts – kurz Wassergesetz – erklärt die für Umwelt zuständige Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dagmar Becker:

 

„Die Novelle des Thüringer Wassergesetzes war eine immense Herausforderung für alle Beteiligten. Wir haben damit etwas geschafft, woran die letzte Landesregierung und hier insbesondere der damalige CDU-Umweltminister Reinholz noch gescheitert waren. Deshalb gilt mein Dank für die gemeinsam geleistete, durchweg konstruktive Arbeit insbesondere dem Gemeinde- und Städtebund, dem Thüringer Bauernverband, den Naturschutzverbänden, zahlreichen Gewässerunterhaltungsverbänden und auch verschiedenen Wasser- und Abwasserzweckverbände, die uns mit Rat und Tat zur Seite standen. Wir haben gemeinsam intensiv fachliche Fragen und Rechtsfolgen miteinander diskutiert – und in fast allen Fällen gute Kompromisse gefunden.“

 

Becker erläutert weiter, dass das Gesetzgebungsverfahren so schwierig war, weil so viele unterschiedliche Bereiche betroffen seien, nämlich unter anderem die Gewässerunterhaltung, die Abwasserbeseitigung, Uferrandstreifen, der Hochwasserschutz aber auch das Thema Fracking.

 

Becker weiter: „Heute ist ein guter Tag für Thüringen – insbesondere für den ländlichen Raum. Denn wir steigen wieder ein in eine nennenswerte Förderung im Bereich Abwasser und stellen hier über den „Abwasserpakt“ künftig 30 Mio. Euro dafür bereit. Daneben nehmen wir über 15 Mio. Euro jährlich in die Hand, um eine Gewässerunterhaltung entlang der Gewässereinzugsgebiete aus einer Hand zu gewährleisten. Dazu werden 20 Gewässerunterhaltungsverbände gegründet, die ab 01. Januar 2020 ihre Arbeit aufnehmen sollen. Die Finanzierung dafür – und das ist deutschlandweit einmalig – übernimmt zu 100 Prozent der Freistaat. Die unsägliche und unpraktikable Trennung zwischen Landesgewässern (Gewässer I. Ordnung) und kommunalen Gewässern (Gewässer II. Ordnung) hat damit ein Ende. Wir haben zahlreiche Probleme einer vernünftigen, finanzierbaren Lösung zugeführt, die den Menschen vor allem im ländlichen Raum und auch unserer Umwelt wirklich helfen, wie beispielsweise bei den künftig verpflichtend einzuhaltenden Uferrandstreifen. Und wir haben dabei darauf geachtet, dass die Vorgaben leistbar sind – und sind hier vor allem auch unseren Landwirten und den Forderungen des Thüringer Bauernverbandes weit entgegengekommen.“

 

Dagmar Becker sieht nun eine weitere Herausforderung darin, der Erzeugung von erneuerbarer Energie an Fließgewässern mehr Raum zu geben: „Es muss uns gelingen, die Durchgängigkeit von Gewässern weiter zu verbessern, ohne die bestehenden Nutzungen, etwa in Bezug auf die Energieerzeugung, unmöglich zu machen. Hier liegt ein erhebliches Potential, das wir im Sinne der Ziele des Thüringer Klimagesetzes nutzen müssen. Es braucht auch hier gute Kompromisse in jedem Einzelfall, denn Wasserkraft hat eine lange Tradition in Thüringen.“

 

Stefanie Maria Gerressen
Pressesprecherin

Dagmar Becker

Dagmar Becker

Parlamentarische Geschäftsführerin | Sprecherin für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz

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