Am gestrigen Donnerstag beschloss der Sozialausschuss des Thüringer Landtages einen Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Thüringen. Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Denny Möller, dazu:
„Das Ehrenamt ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft und leistet einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Dank des intensiven Einsatzes von der LINKE, SPD und B90/GRÜNE liegt nun ein Gesetzesentwurf vor, der die Vielfalt des Ehrenamts in seiner ganzen Breite abdeckt. Es war uns wichtig, ein Gesetz zu schaffen, das alle Bereiche des Ehrenamts gleichermaßen unterstützt und nicht nur bestimmte Gruppen bevorzugt.“
Weiterhin hebt Möller hervor, dass der Einsatz der Koalition für eine Aufnahme des Staatszieles Ehrenamt in die Verfassung die Grundlage für den Gesetzesentwurf war: „Durch unsere Initiative ist das Ehrenamt als Staatsziel in der Thüringer Verfassung verankert. Die verfassungsrechtliche Pflicht des Freistaats wird nun durch das Gesetz konkret ausgestaltet. So schaffen wir eine solide Grundlage für ehrenamtliches Engagement.“
Der Sozialpolitiker sieht jedoch auch potenzielle Fallstricke. „Besondere Aufmerksamkeit muss in den kommenden Monaten der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, dem sozialen Bereich und der Familienförderung gelten. Eine üppige Ausstattung der Ehrenamtsförderung darf nicht zu Abstrichen in sozialen Bereichen führen“, warnt der sozialpolitische Sprecher. „Es ist essenziell, dass gerade hier keine Kürzungen stattfinden, um die wichtigen sozialen Strukturen zu erhalten und zu stärken.“
Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist ein großer Erfolg und ein wichtiger Schritt zur Anerkennung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Gesellschaft.