Dr. Thomas Hartung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

Dr. Thomas Hartung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz:

5 Okt. 2018

Wer einen Beruf ausübt, hat es zukünftig leichter, einer Abschiebung zu entgehen, auch wenn über den Asylantrag bereits negativ entschieden wurde. Das konnte die SPD innerhalb der Großen Koalition beim sogenannten „Spurwechsel“ in der Asylpolitik – dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz – durchsetzen. Wer durch eine Erwerbstätigkeit seinen Lebensunterhalt sichern kann und gut integriert ist, erhält den verlässlichen Status Geduldeter. Zudem wird zugewanderten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten sechs Monate Zeit für die Arbeitsplatzsuche gewährt.

 

Ein Schritt in die richtige Richtung, sagt Dr. Thomas Hartung, migrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag. Doch das vereinbarte Programm geht ihm nicht weit genug: „Die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte muss zentral geregelt sein, bisher machen sich zum Beispiel die IHK oder Einzelunternehmen oft selbst auf die Suche. Zudem sollte die Anwerbung Hand in Hand mit den Entwicklungsmaßnahmen vor Ort gehen. Und natürlich müssen wir vermeiden, dass es in den Nicht-EU-Staaten zu einer Talentflucht kommt. Denn diese Länder sind ebenfalls auf ihre Fachkräfte angewiesen.“

 

Um dieses Phänomen zu vermeiden, müssen laut Dr. Hartung jene Menschen mit Duldung bzw. Anerkennungsverfahren, die bereits im Land sind, über Sprachkurse und vermehrte Ausbildungswerbung auf den deutschen Arbeitsmarkt gelockt werden. „Integration ist nach wie vor das oberste Ziel. Wichtig ist dabei eine dezentrale Unterbringung, um die Menschen aus den Städten genau dahin zu bringen, wo sie gebraucht werden.“

 

Die im Fachkräfteeinwanderungsgesetz festgelegte bedarfsgerechte Steuerung und verstärkte Sprachförderung bezieht sich aktuell noch allein auf die angeworbenen Fachkräfte. Das reiche nicht aus, so Hartung. Den „Spurwechsel“ in der Asylpolitik hält der Sozialdemokrat auch für jene Menschen für zwingend notwendig, die zwar geduldet, aber – aus welchen Gründen auch immer – noch nicht integriert sind.

 

Hintergrund:
Das Asylrecht ist im Grundgesetz verankert. Es bleibt auch künftig getrennt von den Regeln zur Einwanderung von Fachkräften unangetastet bestehen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird künftig klar und verständlich geregelt, wer nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Die Eckpunkte des Gesetzes: Fachkräfte bedarfsgerecht steuern, schnellere und einfachere Anerkennungsverfahren, gezielte Gewinnung von Fachkräften, verstärkte Sprachförderung und effizientere und transparentere Verwaltungsverfahren.

 

Stefanie Gerressen
Pressesprecherin

Dr. Thomas Hartung

Dr. Thomas Hartung

Sprecher für Gesundheit, Migration, Kultur und Bildung

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