Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland unter bestimmten Bedingungen möglich, aber grundsätzlich nicht legal. Dafür sorgt der Paragraf 218, dessen Abschaffung seit Jahren diskutiert wird. Die Bundesministerin für Frauen und Familien, Lisa Paus, möchte nun einen neuen Versuch unternehmen, den Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Unterstützung für dieses Vorhaben kommt aus Thüringen. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Cornelia Klisch sagt:
„Nach der Abschaffung des Paragrafen 219a ist der Vorschlag von Lisa Paus nun der zweite wichtige und logische Schritt auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung von schwangeren Frauen. Ich stehe gemeinsam mit der ASF und anderen Frauenorganisationen seit Jahren dafür ein, dass die Paragrafen 218 bis 219a komplett gestrichen werden. Wie Frauen mit einer ungewollten Schwangerschaft umgehen, ist nichts, was im Strafrecht auch nur ansatzweise verankert sein muss. Wir müssen endlich von der damit verbundenen Stigmatisierung von Frauen aufhören, die aus den unterschiedlichsten Gründen diese schwere Entscheidung für sich und ihren Körper treffen.“
Zu der von der bayrischen Familienministerin angedrohten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ergänzt Klisch:
„Wer behauptet, nur die Beibehaltung des Paragrafen 218 StGB sichere den Schutz von Mutter und Kind, der vernachlässigt, dass zum Schutz eines selbstbestimmten Lebens von Frauen eben auch die Möglichkeit der freien Entscheidung über einen Abbruch gehört. Reproduktive Selbstbestimmung und das Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden sind Menschenrechte, die es zu schützen gilt.“