Dorothea Marx zum Urteil über Brandenburger Paritätsgesetz
Zum Urteil über das Paritätsgesetz in Brandenburg äußert sich die justizpolitische Sprecherin Dorothea Marx:
„Dass das Paritätsgesetz auch in Brandenburg zurückgeholt wurde, ist äußerst bedauerlich. Wir blicken jetzt gespannt auf das Bundesverfassungsgericht, denn dort ist die Beschwerde gegen das Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz noch anhängig. Denn die Frage, was mehr Gewicht hat, ist nach wie vor ungeklärt: die Gleichstellung von Mann und Frau oder das Eigenorganisationsrecht der Parteien.“
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat am Freitag das Paritätsgesetz zur Besetzung der Kandidatenlisten von Parteien bei künftigen Landtagswahlen gekippt – wie zuvor schon die Thüringer Verfassungsrichter die dortige Regelung. Das Gesetz beschränke die Freiheiten der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen, teilte das Gericht am Freitag in der Urteilsverkündung in Potsdam mit. Das Gesetz schrieb den Parteien vor, ihre Kandidatenlisten mit gleich vielen Männern und Frauen zu besetzen.
Dorothea Marx
Wahlkreis Kyffhäuserkreis I
Sprecherin für Innen, Kommunales, Europa, Justiz, Kirche, Verbraucherschutz und Digitale Gesellschaft
Zuständig für:
- Kyffhäuserkreis
- Eichsfeld
- Sömmerda