Diana Lehmann zum neuen Weiterbildungsgesetz: „Über die Höhe der Lohnersatzzahlung muss noch diskutiert werden“

Bis zu einem Jahr bezahlte Bildungszeit plant SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil im neuen Weiterbildungsgesetz.

„Damit eröffnet sich eine gute Möglichkeit, der enormen Nachfrage nach Fachkräften zu begegnen. Gerade in den Berufsfeldern, in denen wir ganz dringend qualifiziertes Personal brauchen, ist das eine echte Chance. Wenn beispielsweise eine Pflegehilfskraft so die Möglichkeit hat, zur Pflegekraft aufzusteigen, nutzt das beiden Seiten – Arbeitnehmenden sowie Arbeitgebenden“, sagt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Diana Lehmann.

Während der einjährigen Auszeit soll über die Bundesagentur für Arbeit eine Lohnersatzleistung in Höhe von 60 Prozent des Gehaltes für Alleinstehende und 67 Prozent für Menschen mit Kindern gezahlt werden.

Hier sieht die Thüringer Arbeitsmarktpolitikerin noch Anpassungsbedarf: „Man muss natürlich genau über die Höhe der Lohnersatzzahlung sprechen. Wenn jemand bereits in einem niedrigen Lohngefüge beschäftigt ist, dann sind die 60 bzw. 67 Prozent deutlich zu wenig, denn diejenigen, die sich für eine Weiterbildung entscheiden, haben damit ja einen zeitlichen Umfang, der einer Vollbeschäftigung gleicht und können – und sollen das ja auch nicht müssen – keiner zusätzlichen Beschäftigung nachgehen. Das ist gerade für den Osten ein großes Thema.“

Es soll zwar auch die Option geben, die Bildungszeit in Teilzeit auf zwei Jahre auszudehnen, trotzdem müssen die Anreize für eine Weiterqualifizierung so hoch sein, dass sie sich auch und vor allem für die Beschäftigten lohnen, so Diana Lehmann.

Das Gesetz, das an das Weiterbildungsgesetz in Österreich angelehnt ist, soll in den kommenden Wochen im Bundeskabinett beschlossen werden.

Wahlkreis Suhl / Schmalkalden-Meiningen IV

Sprecherin für Arbeit, Wirtschaft, Tourismus, Rente und Familie