Diana Lehmann: Junge Menschen in Thüringen würden vom Grunderbe deutlich profitieren

„Was würdest du mit 20.000 Euro zu deinem 18. Geburtstag tun?“ – Diese Frage ging viral durch die sozialen Medien. Auslöser dafür ist der Vorschlag von Carsten Schneider, Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland, ein staatliches Grunderbe einzuführen, um soziale Ungleichheiten zu verringern.

Für das anstehende Plenum im Thüringer Landtag hat die SPD-Fraktion die Idee nun für ihre Aktuelle Stunde aufgegriffen. Unter dem Titel „Soziale Ungleichheit verringern – staatliches Grunderbe auf Bundesebene unterstützen“ soll die Thüringer Landespolitik dazu aufgerufen werden, sich mit dem Vorschlag zu befassen und sich zu positionieren.

Dazu die Parlamentarische Geschäftsführerin und SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Diana Lehmann:

„Der eigentliche Kern der Debatte um ein Grunderbe, dass jeder und jede zum 18. Geburtstag erhalten soll, ist die völlig ungleiche Verteilung von Vermögen in Ost- und Westdeutschland. Das bedeutet eine ungleiche Verteilung von Chancen. Erben ist keine Leistung, sondern ein Glückspiel. Wer in jungen Jahren erbt, hat es leichter, sich eine Zukunft aufzubauen und es ist statistisch belegt, dass in Ostdeutschland deutlich weniger private Vermögen vorhanden sind als im Westen der Republik.“

Laut der Bundeszentrale für Politische Bildung ist der Vermögensunterschied zwischen Ost und West in allen Altersgruppen sehr groß, besonders prägnant ist der Unterschied bei jungen Menschen zwischen 21 bis 35 Jahren.

„Also genau in der Altersspanne, wo viele und das ganze Leben betreffende Entscheidungen getroffen werden und getroffen werden müssen. Die Zahlen zeigen, dass junge Menschen in unserem Freistaat in einem hohen Ausmaß von einem staatlichen Grunderbe profitieren würden, denn in ganz Thüringen gab es 2020 weniger als 1000 Erbschaften, die überhaupt steuerpflichtig waren. Das steht im krassen Kontrast zum Bundesdurchschnitt“, so Lehmann.

Tatsächlich profitiert jedes Jahr nur ein:e von 2000 Thüringer:innen von einer steuerpflichtigen Erbschaft, davon ein Drittel unterhalb von 50.000 Euro.

„Letztlich geht es darum, mit dem staatlichen Grunderbe, als ein Instrument von vielen, der Ungleichheit bei Vermögen und Lebenschancen entgegenzuwirken und so die Startchancen anzugleichen, in dem zum Beispiel ganz praktisch ein Startkapital für Firmengründungen zur Verfügung steht“, so Lehmann abschließend.

Wahlkreis Suhl / Schmalkalden-Meiningen IV

Sprecherin für Arbeit, Wirtschaft, Tourismus, Rente und Familie