Die SPD-Fraktion weist auf folgende Schwerpunkte für die kommende Landtagssitzung hin:
Was im Plenum vom 6.– 8. Dezember 2023 wichtig wird: Gemeindeneugliederungsgesetz / Agrarstrukturgesetz
TOP 2 „Gemeindeneugliederungsgesetz“ Drucksache 7/8231
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen (Zweite Beratung)
Mit dem Gesetz werden zum 01.01.2024 in sieben Fällen Gemeinden in bestehende andere Gemeinden eingegliedert, in zwei Fällen davon Landkreisgrenzen überschreitend, in zwei Fällen neue Gemeinden gebildet, in einem Fall seitens einer Gemeinde die VG gewechselt.
Insgesamt sind durch das Gesetz 32 bestehende Gemeinden sowie sechs VG in sieben Landkreisen betroffen.
Mit dem Gesetz werden weiterhin die freiwilligen Gemeindeneugliederungen vorangetrieben und tragen zur Erfolgsgeschichte der freiwilligen Gebietsfusionen seit dem ThürGNGG 2018 bei.
TOP 8: „Agrarstrukturgesetz“ Drucksache 7/9113
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts (Erste Beratung)
Das Gesetz will Transparenz auf den Bodenmarkt herstellen, um eine Preis- und Eigentumsentwicklung an dieser nicht erneuerbaren Ressource gesellschaftlich zu steuern. Dazu wird eine Anzeige- und Genehmigungspflicht bei sogenannten Share-Deals eingeführt. Dies wird es Erwerbern aus dem nicht landwirtschaftlichen Umfeld erschweren, Agrarbetrieb und Flächen als Kapitalanlage zu kaufen.
Außerdem wird eine wirksame Preismissbrauchskontrolle eingeführt, welche die Preisentwicklung je Verkauf begrenzt, und das Vorkaufsrecht des Landes Thüringen durch die Thüringer Landgesellschaft mbH erweitert.
Das Gesetz ist im Koalitionsvertrag als gemeinsames Anliegen fixiert. Weiteren Diskussionsbedarf sieht die SPD-Fraktion beispielsweise bei der gesetzten Mindestfläche. Deshalb wird die SPD bei allen Betroffenen um eine aktive Beteiligung im Rahmen der Anhörung, um diesem Diskussionsbedarf gerecht zu werden.