„Bildung ist schon immer ein nach vorn gerichteter Prozess. Schon allein deshalb ist es sinnvoll, ein Gesetz, das die wesentlichen Punkte der Bildungslandschaft eines Bundeslandes regelt, ab und an zu modernisieren. Deshalb haben wir als Rot-Rot-Grün einen umfassenden Gesetzentwurf als Reaktion auf die von CDU und FDP eingebrachte und rückwärtsgewandte Novellierung des Schulgesetzes vorgelegt“, sagt der SPD-Bildungspolitiker Dr. Thomas Hartung.
Gerade in den zentralen bildungspolitischen Fragen sei die Schulgesetznovelle von CDU und FDP ein Rollback in die Zeit vor 2009. Der nun im Dezember-Plenum behandelte Gesetzentwurf von R2G sieht hingegen unter anderem einen weiteren Ausbau der Gemeinschaftsschule, die Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung und die deutliche Ausweitung der Schulsozialarbeit als bedarfsorientiertes Angebot vor.
„Anders als von der CDU mit großem Popanz und wenig Fachkenntnis behauptet, geht es in unserer Novelle nicht darum, Noten abzuschaffen oder den Untergang der Regelschule herbeizuführen. Wir wollen Grund- und Regelschulen, die am gleichen Standort bestehen, zu Gemeinschaftsschulen zusammenführen, um dort noch mehr Synergieeffekte zu erzielen und ein längeres gemeinsames Lernen zu ermöglichen. In ganz Thüringen reden wir dabei über nicht mehr als 31 Standorte“, so Dr. Hartung.
Weitere, im Gesetzentwurf enthaltene Punkte zur Modernisierung des Schulwesens sind die Ausweitung der Partizipationsrechte der Schüler:innen, ein Übergang zur schulstufenbezogenen Lehrer:innenausbildung, die Schaffung von Rechtssicherheit für digital gestützten (Distanz-) Unterricht sowie die schrittweise Aufnahme digitaler Endgeräte in die Lernmittelfreiheit.