Bei der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes haben sich Rot-Rot-Grün und CDU auf einen gemeinsamen Nenner einigen können. Der heute im Wirtschaftsausschuss geeinte Gesetzentwurf soll am Freitag im Plenum beschlossen werden.
Die SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Diana Lehmann bewertet die Einigung als hart erkämpften, aber guten Kompromiss. Als Erfolg verbucht die Sozialdemokratin vor allem die Anhebung und Dynamisierung beim vergabespezifischen Mindestlohn: „Für uns steht fest, dass mit öffentlichen Geldern keine Armutslöhne finanziert werden dürfen.“
Somit liegt der in Thüringen gültige vergabespezifische Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 stets 1,50 Euro über dem allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Ebenfalls positiv bewertet Lehmann die Ausweitung des Geltungsbereiches auf Hochschulen und deren Einrichtungen.
„Für die Kompromissfindung mit der CDU war es notwendig, der Anhebung der Anwendungswertgrenzen zuzustimmen. Das ist für uns insofern bitter, dass der Geltungsbereich des Gesetzes damit wieder eingeschränkt wird. Was wir im Gegenzug aber verhindern konnten, ist die von der CDU geforderte Abschaffung der Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Vergabekriterien. Das Land muss als Auftraggeber seiner Vorbildrolle gerecht werden. Das Vergabegesetz leistet dazu einen großen Beitrag.“