Änderung des Grundgesetzes: Vergiftetes Geschenk an die Bundesländer
Zur Änderung des Grundgesetzes in Bezug auf das Kooperationsverbotes in der Bildung äußert sich der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Werner Pidde:
„Wenn Bundesländer die bereitgestellten Mittel zur Hälfte kofinanzieren müssen, ist das ein vergiftetes Geschenk an die Bundesländer, die das Geld nicht aufbringen können. Es profitieren reichere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Bayern, der Osten hat das Nachsehen. Die geplante GG-Änderung steht damit im krassen Gegensatz zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Das ist keine Abschaffung des Kooperationsverbotes, wie es die SPD fordert.“
Der Finanzpolitiker ist enttäuscht, dass die Bundesebene sich im Vorfeld nicht konsequent mit den Ländern abgestimmt hat, um solche wichtigen Änderungen im Grundgesetz vorzunehmen.
„Auch die Anstrengungen der SPD und R2G für eine bessere Bildung in Thüringen werden damit konterkariert. Allein von 2015 auf 2018 hat R2G den Bildungsetat um 262 Millionen Euro erhöht. Damit sind wir in Thüringen in Vorleistung gegangen. Jetzt muss der Bund seine Versprechen einlösen, sich für gute Bildung in den Bundesländern einzusetzen.“
Hintergrund:
Der Bundestag hat mehrere Grundgesetzänderungen beschlossen. Damit soll es dem Bund künftig möglich sein, in Bildung zu investieren. Dafür wird das sogenannte Kooperationsverbot gelockert. Damit das Grundgesetz tatsächlich geändert wird, muss nun auch der Bundesrat zustimmen. Es wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt.
Der Bundesrat wird am 14. Dezember darüber beraten. Die Änderungen sollen ab Anfang 2019 gelten.
Stefanie Gerressen
Pressesprecherin
