family in home

Für starke Familien.

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ eingeführt und damit die Teilhabe von Familien am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Damit stärken wir Projekte wie Dorfkümmerer, Bürgerbusse und Eltern-Kind-Zentren vor Ort und unterstützen Thüringer Familien.

Die SPD-Fraktion steht für ein solidarisches Zusammenleben aller Generationen. Wir setzen uns dafür ein, dass Thüringen das familienfreundlichste Bundesland wird. In der vergangenen Legislaturperiode sind wir diesem Ziel ein großes Stück nähergekommen.

Mit der Einführung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) haben wir nicht nur die Bedürfnisse von Familien im Blick, sondern auch deren aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. Seit Anfang 2019 liegt die Entscheidungsgewalt daher nicht mehr beim Land Thüringen, sondern jeder Landkreis beziehungsweise jede kreisfreie Stadt entscheidet eigenständig, welche Maßnahmen in welchem Umfang gefördert werden – sei es die Einrichtung von Familienzentren oder Pflegeberatungsstellen. Diese dezentrale Struktur ermöglicht den individuellen Bedürfnissen vor Ort gerecht zu werden und so zu einer nachhaltigen Stärkung des Zusammenlebens und der Unterstützung von Familien beizutragen. Gefördert werden zum Beispiel Dorfkümmerer, Bürgerbusse oder Eltern-Kind-Zentren.

Außerdem sind wir stolz darauf, dass wir in dieser Legislaturperiode den Jugend-Check erfolgreich etabliert haben. Der Jugend-Check überprüft die Gesetzgebung in Thüringen nun systematisch darauf, wie sie sich auf junge Menschen auswirkt. Der Jugend-Check ist mehr als nur ein Instrument; er ist ein Beweis dafür, dass wir als Partei die Bedürfnisse und Anliegen der jungen Generation ernst nehmen und aktiv in unsere politischen Entscheidungen einbeziehen.

Youth Trio Pointing and Staring Intensely at Camera
Group of old people eating and drinking outdoor

Euro Extra-Rente für DDR-Rentner

Senioren mehr in den Blick nehmen

Wir nehmen Senior:innen ebenfalls als wichtigen Bestandteil unserer Familienpolitik wahr. Deshalb haben wir all unsere politischen Vorhaben, die sie betreffen, immer zunächst mit ihnen und ihren Vertretern diskutiert. So haben wir von den Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräten erfahren, dass die gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten noch an einigen Stellen gestärkt werden können. Wir bedauern, dass das betreffende Gesetz letztlich doch nicht mehr in dieser Wahlperiode überarbeitet werden wird.

Außerdem haben wir im Jahr 2021 für ältere Menschen das Landesprogramm AGATHE („Älter werden in Gemeinschaft“) an den Start gebracht. Ältere Menschen wollen selbstbestimmt und aktiv am Leben teilhaben. Damit fördern wir nun in immer mehr Landkreisen speziell geschulte Fachkräfte, die diese Menschen gezielt zu geeigneten Angeboten und Leistungen in ihrer Gemeinde beraten. Weil das Programm so erfolgreich ist, haben wir die Mittel kontinuierlich aufgestockt.

Eine Extra-Rente für DDR-Rentner

Auch für eine Extra-Rente haben wir gesorgt: In Thüringen gibt es einige Rentner:innen, die in besonderer Weise von Härten betroffen sind, weil z.B. bestimmte DDR-rentenrechtliche Regelungen nicht in Bundesrecht übernommen wurden. Letztes Jahr hatte der Bund deshalb einen Sonderfonds eingerichtet, um einige solcher Härten mit Einmalzahlungen in Höhe von 2.500 Euro abzumildern. Wir haben durchgesetzt, dass Thüringen als eines von nur wenigen Bundesländern diese Einmalzahlung auf 5.000 Euro verdoppelt. Das kommt mehr als 10.000 Rentnerinnen und Rentnern zugute.

Unterstützung für unser Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat unserer Gesellschaft. In Thüringen engagieren sich über 750.000 Personen ehrenamtlich. Sie sorgen für unsere Sicherheit im Brand- und Katastrophenschutz, engagieren sich für Geflüchtete und sind Ansprechpartner:innen für Menschen, die Hilfe benötigen. Damit ihr Engagement einen soliden Rahmen hat, haben wir die Förderung der Ehrenamtsstiftung auf 2.656.000 Euro erhöht. Für die Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit stehen zusätzlich rund 1 Mio. Euro bereit.

Kämpfen gegen Armut in Thüringen

Die Armutsquote in Thüringen liegt bei besorgniserregenden 18,4 Prozent, was bedeutet, dass fast jede:r Fünfte von Armut bedroht ist – eine Realität, die auch Kinder betrifft. Um Armut zielgerichtet und konsequent zu bekämpfen, braucht es fundiertes und systematisch aufbereitetes und über Fachgrenzen hinweg kommuniziertes Wissen, um die Ursachen, Bedarfe und Entwicklungen zu erkennen. Mit einer auf einem solchen strategischen Ansatz fußenden Sozialplanung, lässt sich eine leistungsfähige Sozial- und Bildungsinfrastruktur gestalten.

In der zurückliegenden ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 wurden durch die Förderung von Fachleuten in der Planungskoordination in 16 Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten eigene Armutspräventionsstrategien entwickelt und umgesetzt. In der laufenden ESF-Plus-Förderperiode 2021 bis 2027 werden seit Juli 2022 12 Landkreise und kreisfreie Städte bei der lokalen Entwicklung und qualifizierten Umsetzung einer bedarfsgerechten Planung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur unter Beteiligung der Betroffenen unterstützt und Planungspersonal über die Sozialstrategierichtlinie gefördert.

firefighters
Botany Lesson in School
Disabled student in wheelchair at the ramp in cafe
Competitions of the disabled at the stadium.

Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Ziel der Förderung ist die aktive Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und die aktive Teilhabe sowie der Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personengruppen. Hierzu zählt auch die Unterstützung von sechs Landkreisen, die sich speziell dem Thema Abbau von Kinderarmut über das Programm Thüringer Präventionsketten widmen. Auch hier werden Personalstellen im Jugendhilfebereich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert, die Kinder von 0 bis 10 Jahren in den Blick nehmen. Mit den Förderungen konnte in Thüringen flächendeckend die integrierte Sozialplanung etabliert werden.

Vor dem Hintergrund der notwendigen und längst überfälligen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderungen ist der Mensch mit seinen individuellen Bedarfen und in seiner konkreten Lebenssituation stärker in den Mittelpunkt zu stellen, um davon ausgehend adäquate und passgenaue Hilfen anbieten zu können. Das haben wir umgesetzt:

Menschen mit Behinderungen sollen genau die gleichen Teilhabechancen haben, wie Menschen ohne Behinderung. Wir haben deshalb das Sinnesbehindertengeld in Thüringen erhöht. Diese Maßnahme kommt etwa 15.000 Menschen mit Sehbehinderung oder Hörschädigung im Freistaat zugute, die nun von einer Anhebung profitieren werden. Diese Erhöhung stellt einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft dar, in der Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können.

Der Integrierte Teilhabeplan (ITP) ermöglicht eine individuelle Bedarfsanalyse für Menschen mit Behinderungen, basierend auf persönlichen Zielen, Ressourcen und Beeinträchtigungen, um maßgeschneiderte Unterstützung zu bieten. Das persönliche Budget gewährt Menschen mit Behinderungen finanzielle Mittel anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, um ihre Unterstützung flexibel nach Bedarf zu gestalten und ihre Selbstbestimmung zu stärken.

Die Einführung personenzentrierter Komplexleistungen ermöglicht Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen ein selbstbestimmtes Leben in eigenen Wohnungen und Arbeitsplätzen, um ihre Inklusion und Teilhabe in allen Lebensbereichen zu fördern.