Für faire Löhne.
Wir haben mit der Einführung des Vergabemindestlohns die öffentliche Auftragsvergabe wirksamer an Tariftreue und gute Beschäftigungsbedingungen gebunden. Bedeutet: Wer einen öffentlichen Auftrag erhalten will, muss 1,50 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn zahlen.
Sozialdemokratische Wirtschaftspolitik heißt für uns, an der Seite der Arbeitnehmer:innen zu stehen und sie bei ihren Arbeitskämpfen zu unterstützen. Wir erleben selbstbewusstere Belegschaften und Beschäftigte, die bereit sind für ihre Interessen einzutreten. Die Notwendigkeit solcher Auseinandersetzungen und weiterer Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmer:innen zeigt ein Blick auf die Zahlen: Das Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag im vergangenen Jahr in Thüringen bei 2.945 Euro, lediglich 44 Prozent der Beschäftigte sind tarifgebunden, damit liegt Thüringen bundesweit in beiden Rankings auf dem vorletzten Platz.
Mindestlohn hilft Thüringern
Die Folgen der neoliberalen Wirtschaftspolitik der CDU mit der Etablierung eines großen Niedriglohnsektors in Thüringen sind heute noch präsent und bedürfen weiterer Korrektur. Ein Beitrag hierfür stellte die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro durch die SPD-geführte Bundesregierung dar, wovon in Thüringen 153.000 Beschäftigte profitierten.
Thüringer haben vom Mindestlohn profitiert!
Öffentliche Aufträge nur mit guten Löhnen!
Für uns in Thüringen stellt das Vergabegesetz ein zentrales Instrument für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Thüringer:innen dar. Für uns ist klar, dass mit öffentlichen Geldern keine Armutslöhne finanziert werden dürfen und öffentliche Auftraggeber eine Vorbildrolle einnehmen müssen. In der aktuellen Legislaturperiode konnten wir in Verhandlungen mit der CDU eine Aufweichung sozialer Standards verhindern und stattdessen konkrete Verbesserungen erreichen: Uns gelang es nicht nur den vergabespezifischen Mindestlohn anzuheben, sondern im Gesetz das Abstandsgebot von 1,50 Euro zum aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn festzuschreiben. Hierdurch beträgt der vergabespezifische Mindestlohn seit dem 01.01.2024 13,91 Euro und wird am 01.01.2025 auf 14,32 Euro steigen. Zukünftig setzen wir uns dafür ein, dass öffentliche Vergaben nur noch an Unternehmen erfolgen sollen, die auch tarifgebunden sind. Dies muss auch für Vergaben auf kommunaler Ebene gelten, wo circa zwei Drittel der öffentlichen Aufträge vergeben werden.
Ausbildung für ausländische Fachkräfte
Prognosen zeigen, dass bis zum Jahr 2035 ein altersbedingter Arbeitskräfteverlust in Höhe von rund 385.000 Personen in Thüringen zu erwarten ist. Die Verbesserung des Lohnniveaus und der Arbeitsbedingungen (u.a. erhöhte Vereinbarkeit von Familie beziehungsweise Pflege und Beruf) sind für uns entscheidende Maßnahmen, um mehr Menschen davon zu überzeugen in Thüringen zu arbeiten. Für uns ist klar, dass der Bedarf an Arbeits- und Fachkräften nicht nur durch Einheimische gedeckt werden kann, deswegen setzen wir uns für eine ausgeprägte Willkommenskultur in Thüringen ein und haben die Etablierung der German Professional School zur Anwerbung und Ausbildung junger Menschen aus dem Ausland durch das SPD-geführte Wirtschaftsministerium unterstützt.