Wärmeplanungsgesetz in Landesrecht umgesetzt – schnelle Klarheit für Thüringer Städte und Gemeinden

Der Thüringer Landtag hat heute das Gesetz zur Umsetzung des Wärmeschutzgesetzes in Landesrecht beschlossen. Darin werden die Städte und Gemeinden beauftragt, Wärmepläne aufzustellen.

„Unser Gesetz schafft klare Verhältnisse für die Grundlagen der Wärmeversorgung der nächsten Jahrzehnte“, so der Energiepolitiker Denny Möller. „Eine durchdachte Wärmeplanung macht uns unabhängig von fossilen Brennstoffen, beugt volatilen Preisentwicklungen vor und spart Kommunen sowie Bürger:innen viel Geld“, so Denny Möller weiter.

Das Gesetz sieht vor, dass Städte und Gemeinden bis spätestens 2028 einen Wärmeplan erstellen müssen. Damit soll jede Kommune selbst festlegen, mit welchen Technologien vor Ort eine kostengünstige und umweltfreundliche Wärmeversorgung organisiert werden kann. Damit wird der Grundstein für eine klimaneutrale und wirtschaftliche Wärmeerzeugung gelegt. „Wir schaffen damit Klarheit und Sicherheit bei der Frage, welche Art des Heizens in Zukunft wirtschaftlich und technologisch sinnvoll ist. So kann die soziale Wärmewende in Thüringen gelingen.“

Die Kosten für diese Planung werden zu 100 Prozent vom Land übernommen. Dies entlastet die Städte und Gemeinden zusätzlich und stellt sicher, dass alle Bürger:innen in Thüringen davon profitieren können.

Wahlkreis Erfurt III

Sprecher für Soziales, Kinder, Jugend, Klima, Umwelt, Naturschutz und Energie