Mit dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts wurde eine der größten Gesundheitsreformen der letzten Jahrzehnte auf den Weg gebracht. Herzstück der geplanten Reform ist eine grundlegende Umstellung der Finanzierung der Krankenhäuser.
Dr. Cornelia Klisch, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, äußert sich erleichtert über den heutigen Beschluss:
»Das Gesetz ist gerade aus Thüringer Sicht überfällig und ein wichtiger Schritt, um besonders unsere kleineren Krankenhäuser von ihrem ökonomischen Druck zu befreien. Denn hiermit erkennen wir an, dass selbst nicht immer voll belegte Betten für eine sichere lokale Versorgung notwendig sind. Die jetzt neu eingeführte Bezahlung der Vorhaltung von Betten ist ein wichtiger Meilenstein, damit immer genug medizinische Kapazitäten da sind, falls die nächste Grippewelle über das Land rollt.
Rückblickend zeigt sich jetzt, wie richtig es war, dass der Thüringer Landtag auf Initiative von R2G bereits im April die nötigen rechtlichen Vorbereitungen für die Umsetzung der neuen Planungssystematik in Thüringen getroffen hat. Nun muss der 8. Landes-Krankenhausplan zügig vorgelegt werden, damit unsere Krankenhäuser auch die dringend nötige Planungssicherheit bekommen.«
Mit Blick für die nahe Zukunft mahnt Klisch:
»Die Pläne reichen aber nicht aus – wir müssen unsere Krankenhäuser dabei unterstützen, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen. Ein wichtiges Zeichen dafür: Seitens des Bundes sollen im nächsten Jahrzehnt bis zu 50 Mrd. Euro bereitgestellt werden, um die sogenannte Transformation der stationären Versorgungslandschaft zu fördern. Aber auch wir in Thüringen müssen unsere Hausaufgaben machen: Deshalb fordert die SPD einen Sonderfonds des Freistaates in Höhe von 100 Mio. Euro, um eine vernetzte und wohnortnahe medizinische Versorgung für jeden Patienten in unserem Land zu ermöglichen.«